SEB Optimix Substanz: Aktuelle Rechtsprechung bietet Perspektiven für Anleger, die von Schließung überrascht wurden

SEB Optimix Substanz: Aktuelle Rechtsprechung bietet Perspektiven für Anleger, die von Schließung überrascht wurden
23.07.2014203 Mal gelesen
Der Dachfonds SEB Optimix Substanz im Jahr 2012 geschlossen und später aufgelöst. Können Anleger, die von diesen Ereignissen überrascht wurden, noch Schadensersatz fordern? Zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs bieten Interessantes. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Für den Fonds SEB Optimix Substanz und dessen Anleger änderte sich im Jahr 2012 einiges. Nachdem der offene Dachfonds zunächst geschlossen wurde, wurde am Ende jenen Jahres die Auflösung des Fonds beschlossen. Da der SEB Optimix Substanz bis ins Jahr 2017 abgewickelt soll, kann sich für betroffene Anleger wie vor die Frage stellen, ob sie (Schadensersatz-)Ansprüche geltend machen können. Wenn sich betroffene Anleger mit solchen Gedanken befassen, dass bietet die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung interessante Entscheidungen.

 

Der Bundesgerichtshof hat im April 2014 eine grundlegende Entscheidung zur Anlageberatung bei offenen Fonds getroffen. Das Gericht entschied, dass Bankberater Anlegern bereits in der Anlageberatung darauf hinweisen mussten, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann. Denn es handele sich bei einer Fondsschließung um eine wesentliche Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit von Fondsanteilen an die Fondsgesellschaft, so das Gericht (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Da auch der Dachfonds SEB Optimix Substanz die Anteilsrücknahme aussetzte, gibt es Ähnlichkeiten mit den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen. Können Anleger von den Entscheidungen bezüglich der Anlageberatungen zu offenen Immobilienfonds profitieren? Zwar können die Urteile nicht unmittelbar angewendet werden, da offene Immobilienfonds und Dachfonds zwei unterschiedliche Fondsarten sind. Jedoch gibt es viele Gemeinsamkeiten bei Dachfonds und offenen Immobilienfonds: Beide Fondsarten beruhen auf dem Grundsatz, dass Anteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Dieses Grundprinzip jeweils von Gesetzes wegen durch die Möglichkeit einer Schließung aufgeweicht.

 

Für die Anleger des SEB Optimix Substanz bedeutet da, dass ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, wenn in der Anlageberatung Aufklärungspflichten verletzt wurden. Wenn Anleger des SEB Optimix Substanz Zweifel hegen, ob ihre Anlageberatung Defizite aufwies (z. B. weil sie nicht über die Möglichkeit einer Schließung informiert wurde), Ob die Anleger Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können, muss anhand einer rechtlichen Prüfung des individuellen Einzelfalls ermittelt werden. Anleger des SEB Optimix Substanz, die wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten Mandanten, die in Fonds SEB Optimix Substanz investierten.

 

Weitere Informationen zum den BGH-Urteilen und dem Dachfonds SEB Optimix Substanz befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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