Wie können sich Anleger wehren, wenn ein Fonds Ausschüttungen zurückfordert?

Wie können sich Anleger wehren, wenn ein Fonds Ausschüttungen zurückfordert?
14.07.2014204 Mal gelesen
Nicht jedem geschlossenen Fonds ist Erfolg beschieden. Für die Anleger kann dies zur Folge haben, dass sie sich Rückforderung von Ausschüttungen auseinandersetzen müssen. Solche Forderungen sind jedoch nicht in jedem Fall berechtigt.

Wenn die Finanzen eines geschlossenen Fonds aus der Balance geraten, dann kann dies für die Anleger deutlich spürbare Konsequenzen mit sich bringen. Sie müssen sich mit Sanierungsplänen oder Restrukturierungskonzepten zur Rettung des Fonds befassen. Während manches Fondsmanagement setzt auf eine freiwillige finanzielle Beteiligung der Anleger setzt, fordern andere Fonds von ihren Anleger längst erhaltene Ausschüttungen zurück. Den Betroffenen stellt sich in letzterem Fall dann die Frage: Dürfen einmal ausgezahlte Ausschüttungen zurückverlangt werden? Und wie können sich Anleger wehren, wenn ihre Kapitalanlage Geld fordert?

 

Als konkrete Beispiele für solche Rückforderungen dienen meist Schiffsfonds, da zahlreiche dieser Fonds wegen der Schifffahrtskrise schwierige Zeiten bewältigen müssen. Zu den betroffenen Fonds gehören beispielsweise der Lloyd Fonds LF 50 Flottenfonds V. Doch es gibt auch andere Beispiele. Der geschlossene Immobilienfonds HCI Holland VIII wandte sich im diesem Frühjahr an dessen Anleger und forderte sie auf, Ausschüttungen zurückzuzahlen. Der Fonds verwies auf noch nicht bediente Immobilienkrediten und reichte die Bankenforderung an die Anleger weiter.

 

Da solche Rückforderungen bisweilen erhebliche Beträge ausmachen, setzten sich betroffene Anleger zur Wehr. Dies führte wiederum zu Gerichtsprozessen zwischen Fondsgesellschaft und Anlegern. Die Streitigkeiten wegen der Rückforderungen von Ausschüttungen durch geschlossene Fonds beschäftigten bereits den Bundesgerichtshof. Das Gericht hatte über den Fall eines Schiffsfonds zu entscheiden, der Ausschüttungen zurückforderte und dies damit begründete, dass es sich bei den Ausschüttungen um Darlehen gegenüber den Anlegern gehandelt habe. Der Bundesgerichtshof verneinte die Forderung der Fondsgesellschaft. Den der Beteiligung zugrundeliegenden Verträge könne keine Rechtsgrundlage für eine so begründete Rückforderungen entnommen werden (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

 

Diese beiden Urteile zeigen, dass nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen vor Gericht bestandskräftig ist. Dennoch handelt es sich bei den entschiedenen Fällen nur um eine Variante, wie geschlossene Fonds solche Forderungen gegenüber Anlegern begründen können. Andere geschlossene Fonds stützen entsprechende Forderungen auf handelsrechtliche Vorschriften und fordern Anleger auf, ihre Einlage an der Beteiligungsgesellschaft "aufzufüllen." Schon diese kurze Übersicht zeigt, dass das Thema "Rückforderung von Ausschüttungen" rechtlich komplex ist. Dennoch zeigen die höchstrichterlichen Urteile, dass nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen gerechtfertigt ist. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass es sich lohnen kann, entsprechende Forderungen (fach)anwaltlich überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema befinden sich auf unserer Infoseite Rückforderung von Ausschüttungen

 

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