MPC Flottenfonds I – wehren Sie sich, bevor Ihr Geld weg ist!

MPC Flottenfonds I – wehren Sie sich, bevor Ihr Geld weg ist!
05.07.2014265 Mal gelesen
06.07.2014: MPC Flottenfonds I: bereits im Jahr 2012 hatten wir berichtet, daß MPC die Anleger aufforderte, auf die Platzierungsgarantie zu verzichten und damit Forderungen in Höhe von 11 Millionen Euro abzuschreiben.

Über das Vermögen des Fonds MPC Flottenfonds I wurde am 20.06.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: AG Niebüll 5 IN 63/14). Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick aus Hamburg bestellt.

 

Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen läuft bis zum 25.07.2014 an den Insolvenzverwalter.

 

Im Vorfeld hatten die Schiffe schon lange auf der schweren See geschwankt: nachdem sich der Fonds schon lange in einer wirtschaftlichen Krise befand, wurde vor Weihnachten 2012 ein Finanzierungskonzept vorgestellt, welches die Krise überbrücken sollte. Hat leider nicht funktioniert.

 

In sehr vielen Fällen wurden die Anleger bei den Beratungsgesprächen nicht auf wesentliche Dinge hingewiesen, so z. B. Provisionshöhen, eingeschränkte Verkäuflichkeit eines geschlossenen Fonds, etwaige Nachschußpflichten, etwaige Rückzahlungsverpflichtungen bezüglich der Ausschüttungen usw.

 

Die BGH-Rechtsprechung ist in den letzten Jahren hier sehr anlegerfreundlich geworden, so daß die Anleger diese Chance nutzen sollten!

 

Die Klagen sollten sich vorwiegend gegen die beratenden Banken und freien Finanzvermittler richten. Es gibt zwar auch die Möglichkeit, die Initiatoren, Treuhänder und Hintermänner zu verklagen, dieser Weg ist aber meistens der Schwierigere.

 

Bei Banken besehen zwei weitere und eigenständige Ansatzpunkte für eine Haftung: zum einen das Verschweigen der Provision und zum anderen das Verschweigen der tatsächlichen Marktentwicklung für Kühlschiffe.

 

Wer sich gegen die Bank nicht wehrt, bekommt freiwillig nichts!

 

In der Regel müssen Sie Ihre Rechte vor Gericht durchsetzen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!