SEB Optimix Ertrag und Schadensersatz – BGH entschied, dass über Schließungsrisiko aufzuklären ist

SEB Optimix Ertrag und Schadensersatz – BGH entschied, dass über Schließungsrisiko aufzuklären ist
04.07.2014208 Mal gelesen
Mit der Tatsache, dass offene Fonds geschlossen werden können, mussten sich die Anleger des Fonds SEB Optimix Ertrag bereits 2012 auseinandersetzen. Nun entschied der Bundesgerichtshof, dass bereits in der Anlageberatung auf die Möglichkeit von Fondsschließungen hingewiesen werden musste.

Die Anleger des Dachfonds SEB Optimix Ertrag mussten bereits im Jahr 2012 feststellen, dass offene Fonds geschlossen werden können. Der auf offene Immobilienfonds spezialisierte Dachfonds hatte unter der Krise des "Betongoldes" zu leiden. Schlussendlich wurde der Fonds Ende 2012 aufgelöst. Für Anleger, die wegen dieser Ereignisse Zweifel an ihrer Anlageberatung hegen, können zwei neuen Urteile Interessantes bieten. Im April 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Bankberater bereits in der Anlageberatung darauf hinweisen mussten, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können. Da es sich bei der Schließung um eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabe an die Fondsgesellschaft handelt, mussten Berater auch ohne eine entsprechende Nachfrage des Anlegers hierauf hinweisen (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Die neuen BGH-Urteile behandeln zwar die Anlageberatungen zu offenen Immobilienfonds und können daher nicht direkt auf Anlageberatungen zum SEB Optimix Ertrag oder anderen Dachfonds angewendet werden. Jedoch werden sowohl Dachfonds als auch offenen Immobilienfonds von sehr ähnlichen Grundprinzipien und Gesetzesregeln geprägt. Es gilt jeweils das Grundprinzip, dass die Fondsanteile jederzeit zurückgegeben werden können. Diese Grundregel wird bei beiden Fondsarten durch eine gesetzlich festgelegte Ausnahme aufgeweicht. Die Anteilsrücknahme kann ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden.

 

Können Anleger des SEB Optimix Ertrag nun selbst Ansprüche geltend machen und Schadensersatz verlangen? Wenn die Beratung Defizite aufwies (z. B. weil die Berater nicht über die Möglichkeit einer Schließung aufklärten), dann liegt eine Falschberatung vor und dem betroffenen Anleger stehen Schadensersatzansprüche zu. Wenn Anleger bezweifeln, dass ihre Anlageberatung ordnungsgemäß verlief, sollte die Beratung rechtlich überprüft werden. Eine aussagekräftige Antwort auf diese Frage kann nur nach einer Überprüfung des individuelle Beratungsgesprächs gegeben werden. Wenn Anleger des SEB Optimix Ertrag wissen möchten, wie es um ihren konkreten Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten Mandanten, die in Fonds SEB Optimix Ertrag investierten.

 

Weitere Informationen den beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds SEB Optimix Ertrag befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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