Nach dem Aus des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund: Können Anleger Schadensersatz fordern?

Nach dem Aus des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund: Können Anleger Schadensersatz fordern?
04.07.2014241 Mal gelesen
Nach zwei Jahren der Schließung ist das Schickal des offenen Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund entschieden: Der Fonds wird nach einer zwei Jahre währenden Schließung aufgelöst.

Die Entwicklung des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund stand im Sommer 2014 am Scheideweg. Nachdem der Fonds vor zwei Jahren geschlossen wurde, musste entschieden werden, ob der offene Immobilienfonds wieder geöffnet wird oder ob der Fonds aufgelöst werden muss. Seit Anfang Juni 2014 steht fest, dass der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund das Schickzahl nicht weniger offener Immobilienfonds teilt: Er wurde aufgelöst. Die nun erforderliche Abwicklung des Fondsvermögens soll bis Ende Mai 2017 andauern: Die Fondsimmobilien des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund sollen veräußert werden. Die hierdurch erzielten Erlöse werden (nach Abzug der Kosten) an die Anleger ausgezahlt. Wann die erste Auszahlung stattfinden soll, wurde noch nicht öffentlich bekannt gegeben.

 

Stellen sich betroffene Anleger des Fonds SEB Immoportfoliio Target Return angesichts dieser Entwicklung die Frage, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, dann sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt prüft, ob Anleger erfolgreich Schadensersatz fordern können. Ein Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Beratungsfehler. Im Rahmen einer Anlageberatung mussten die Anleger beispielsweise darauf hingewiesen werden mussten, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können. Dies stellte der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen im April 2014 klar. Auch musste den Anlegern rechtzeitig ein vollständiger Verkaufsprospekt angeboten werden.

 

Anleger, die in den SEB ImmoPortfolio Target Return Funds investierten und an ihrer Anlageberatung zweifeln, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät Privatanleger, die in den offenen Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund investierten.

 

Weitere Informationen zum SEB ImmoPortofolio Target Return Fund befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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