PROKON-Genussrechte-Inhaber steht wegweisende Gläubigerversammlung bevor – Polarisierung im Vorfeld

PROKON-Genussrechte-Inhaber steht wegweisende Gläubigerversammlung bevor – Polarisierung im Vorfeld
17.06.2014296 Mal gelesen
Die PROKON-Gläubigerversammlungen bietet den betroffenen Genussrechte-Inhabern die erste Möglichkeit, nach langem Warten selbst das Insolvenzverfahren mitzugestalten. Doch bereits im Vorfeld wird deutlich, dass der Fall PROKON polarisiert.

Bei der insolventen PROKON Regenerative Energie GmbH steht in Kürze die erste Gläubigerversammlung an. Für die Genussrechte-Inhaber bietet sich dann die erste Gelegenheit seit der Insolvenzanmeldung, um selbst auf das weitere Schicksal des Unternehmens einzuwirken. Doch bereits im Vorfeld der Veranstaltung wird deutlich, dass unterschiedliche Akteure unterschiedliche Ansichten über die weitere Zukunft der PROKON Regenerative Energien GmbH haben. Einer dieser Akteure ist die neu gegründete PROKON für eine lebenswerte Zukunft AG. Da die PROKON AG auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens einwirken möchte, wurden die Genussrechte-Inhaber im Vorfeld der Gläubigerversammlung von der AG kontaktiert. Der Insolvenzverwalter bezog daraufhin ebenfalls schriftlich Stellung zu dem Ansinnen der PROKON AG:

 

Doch weshalb ist die PROKON-Gläubigerversammlung überhaupt wichtig für das weitere Insolvenzverfahren? Ein wesentlicher Grund ist, dass am 22.07.2014 von den Genussrechte-Inhabern und den weiteren Gläubigern wesentliche Weichenstellungen beschlossen werden sollen. Beispielsweise soll entschieden werden, unter wessen Federführung der weitere Geschäftsbetrieb der PROKON Regenerative Energien GmbH geführt werden soll. Im Regelfall ist dies der Insolvenzverwalter. Im Fall einer von den Gläubiger gewünschten Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung mit der Unterstützung eines gerichtlich bestellten Sachwalters im Amt. Eine weitere Entscheidung betrifft die Frage, ob für das PROKON-Verfahren ein Insolvenzplan erstellt werden soll, in welchem weitreichende Gestaltungen festgeschrieben werden können.

 

Wie sich anhand dieser nur grob umrissenen Entscheidungsoptionen erkennen lässt, folgt ein Insolvenzverfahren keinem starren Ablauf, sondern es gibt flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Jede dieser Entscheidungsmöglichkeiten ist mit weiteren Konsequenzen für den weiteren Ablauf des PROKON-Insolvenzverfahrens verbunden. Angesichts dessen ist die Beschreibung der anstehenden Entscheidungen mit kurzen Schlagworten ("Sanierung oder Zerschlagung") verkürzend.

 

Wenn sich Anleger noch nie mit einem Insolvenzverfahren befassen mussten, können angesichts solch rechtlich geprägter Entscheidungsmöglichkeiten Fragen auftauchen. Möchten PROKON-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

 

Auf der Internetpräsenz www.prokon-schutzgemeinschaft.de befinden sich weitere Informationen rund um den Fall PROKON sowie die der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

prokon@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.prokon-schutzgemeinschaft.de