Allianz Flexi Immo seit über zwei Jahren geschlossen: Ist Schadensersatz für Anleger noch möglich?

Allianz Flexi Immo seit über zwei Jahren geschlossen: Ist Schadensersatz für Anleger noch möglich?
16.06.2014272 Mal gelesen
Die Schließung des Dachfonds Allianz Flexi Immo währt bereits mehr als zwei Jahre. Nun hat der BGH eine Entscheidung zu Schadensersatzansprüchen bei Beratungsfehlern bei offenen Immobilienfonds getroffen, die auch für Dachfonds-Anleger interessant ist.

Der Zustand ihrer Kapitalanlagen präsentiert sich für Anleger des Dachfonds Allianz Flexi Immo seit April 2012 unverändert: Der Fonds ist geschlossen und es werden weder neue Anteile ausgegeben noch Fondsanteile zurückgenommen. Doch nicht alle Anleger möchten sich mit der seit mehr als zwei Jahren unveränderten Situation abfinden - insbesondere dann, wenn ihnen vor der Schließung nicht bekannt war, dass offene Fonds geschlossen werden können. Dies zeigt sich auch in Fällen, die von den Anwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen bearbeitet werden.

 

BGH: Bankberater mussten auf Schließungsmöglichkeit offener Immobilienfonds hinweisen

 

Zwei im April 2014 ergangene Urteile des Bundesgerichtshofs bieten interessante Ansatzpunkte für Anleger des Allianz Flexi Immo, die sich mit der Schließung des Dachfonds nicht abfinden möchten. Aufgrund zahlreicher Schließungen offener Immobilienfonds mussten sich die Gerichte wiederholt mit der Frage auseinandersetzen, ob Anleger bereits in der Anlageberatung von Bankberatern darauf hingewiesen werden mussten, dass offene Immobilienfonds schließen können. Der Bundesgerichtshof hat nun dies streitige Frage nun zugunsten der Anleger entschieden (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13). Die Bankberater mussten sogar unabhängig von einer Nachfrage des Bankkunden auf die Schließungsmöglichkeit hinweisen. Denn im Fall von Liquiditätsschwierigkeiten ist von Gesetzes wegen vorgesehen, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen wird. Über solche wesentlichen Ausnahmen vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabe mussten die Anleger ungefragt informiert werden, so das Gericht.

  

Der BGH setzte sich in den neuen Urteilen mit den Hinweispflichten bei offenen Immobilienfonds auseinander. Daher können die dort festgestellten Verpflichtungen der Bank nicht direkt auf Anlageberatungen zu Dachfonds übertragen werden. Dachfonds und offenen Immobilienfonds beruhen auf sehr ähnlichen Grundprinzipien und Gesetzesregelungen. Das prägende Maßgabe beider Fondsarten ist die jederzeitige Rückgabemöglichkeit für Fondsanteile. Dieses Grundprinzip ist sowohl bei Dachfonds wie auch bei offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen mit einer Ausnahme - der Aussetzung der Anteilsrücknahme - versehen.

 

Rechtliche Optionen bestimmen sich anhand des Einzelfalls

 

Ob Allianz Flexi Immo-Anleger von dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung profitieren und selbst Ansprüche geltend machen können, hängt in erster Linie von der individuellen Beratungssituation ab. Wenn die in den in damaligen Beratungen übermittelten Informationen Zweifel in den Anlegern wecken (z. B. weil nicht auf die Schließungsmöglichkeit hingewiesen wurde), sollte die Anlageberatung rechtlich überprüft werden. Wenn die Anlageberatung Fehler aufwies, dann steht den Betroffenen ein Schadensersatzanspruch wegen Beratungsfehlern zu. Anleger, die wissen möchten, wie ihr individueller Fall zu bewerten ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Dachfonds Allianz Flexi Immo investierten.

 

Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds Allianz Flexi Immo befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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