PROKON: Die wichtige Gläubigerversammlung rückt näher

PROKON: Die wichtige Gläubigerversammlung rückt näher
13.06.2014683 Mal gelesen
Bei im Juli stattfindende Gläubigerversammlung der insolventen PROKON Regenerative Energien GmbH soll entscheiden, welchen Rahmen das weitere Insolvenzverfahren erhalten soll. Bereits im Vorfeld wird deutlich, dass unterschiedliche Akteure unterschiedliche Vorstellungen haben.

Das Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH nimmt Konturen an. Der erste Termin, an welchem die Inhaber von PROKON-Genussrechten mitwirken können, rückt näher. Im Rahmen der am 22.07.2014 stattfindenden Versammlung werden. Dass die Vorstellungen bezüglich des weiteren Verfahrenswegs auseinandergehen, wird im Vorfeld der Gläubigerversammlung deutlich. Die PROKON für eine lebenswerte Zukunft AG - nicht zu verwechseln mit der insolventen PROKON Regenerative Energien GmbH - wandte sich einem entsprechenden direkt an Genussrechte-Inhaber. Das Anschreiben rief den Insolvenzverwalter auf den Plan, der sich daraufhin ebenfalls an die PROKON-Anleger wandte und zu den Aktivitäten des PROKON-Gründers Rodbertus (der federführend bei der PROKON AG ist) äußerte.

 

Doch warum richtet sich der Fokus überhaupt auf die Gläubigerversammlung? Die am 22.07.2014 stattfindende Veranstaltung ist wichtig für den weiteren Ablauf des Insolvenzverfahrens, da die dort gefassten Beschlüsse wesentliche Weichenstellungen vornehmen. Beispielsweise soll entschieden werden, ob das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung weitergeführt werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Verfahrensvariante, bei welcher das insolvente Unternehmen von der Geschäftsführung mit der Unterstützung eines gerichtlich bestellten Sachwalters weitergeführt wird und nicht vom Insolvenzverwalter. Eine weitere Entscheidung betrifft die Frage, ob für das PROKON-Verfahren ein Insolvenzplan erstellt werden soll oder nicht. Im Rahmen eines solchen Plans können weitreichende Gestaltungen für das weitere Insolvenzverfahren vorgenommen werden.

 

Die Entwicklung eines Insolvenzverfahrens ist - wie sich erkennen lässt - flexibel. Daher lassen sich die Entscheidungsmöglichkeiten und deren Konsequenzen sich nicht mit kurzen Schlagworten ("Sanierung oder Zerschlagung") beschreiben. Angesichts dessen können gerade Anlegern, die sich noch nie mit einem Insolvenzverfahren befassen mussten, Fragen auftauchen. Möchten PROKON-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

 

Auf der Internetpräsenz www.prokon-schutzgemeinschaft.de befinden sich weitere Informationen rund um den Fall PROKON sowie die der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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