SEB Optimix Substanz: Können Anleger Schadensersatz fordern, wenn sie 2012 von der Schließung überrascht wurden?

SEB Optimix Substanz: Können Anleger Schadensersatz fordern, wenn sie 2012 von der Schließung überrascht wurden?
05.06.2014197 Mal gelesen
Der Dachfonds SEB Optimix Substanz wurde im Jahr 2012 geschlossen und später aufgelöst. Können Anleger, die von diesen Ereignissen überrascht wurden, noch Schadensersatz fordern? Zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs bieten Interessantes. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die Entwicklung des Dachfonds SEB Optimix Substanz während des Jahres 2012 ähnelt der Entwicklung nicht weniger offener Fonds. Zunächst setzte der Dachfonds zu Beginn des Jahres 2012 die Anteilsrücknahme aus. Die Fondsschließung endete jedoch nicht mit der Wiedereröffnung des Fonds. Stattdessen wurde Ende 2012 vom Fondsmanagement beschlossen, dass der Fonds aufgelöst wird. Nunmehr befindet sich der Fonds SEB Optimix Ertrag in der bis 2017 währenden Abwicklung.

 

Für Anleger, die von diesen Ereignissen überrascht wurden, kann sich nach wie vor die Frage stellen, ob sie deswegen Schadensersatz fordern können. Zwei im April 2014 verkündete Urteile des Bundesgerichtshofs können für jene Anleger Interessantes bieten. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob Anlegern bereits in der Anlageberatung erklärt werden musste, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Bankberater ungefragt auf dieses Risiko hinweisen mussten. Denn es handele sich um eine wesentliche Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit von Fondsanteilen an die Fondsgesellschaft, so das Gericht (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Inwiefern können Anleger, die in Dachfonds wie den SEB Optimix Substanz investierten, von Entscheidungen bezüglich der Anlageberatungen zu offenen Immobilienfonds profitieren? Es bestehen erhebliche Parallelitäten bei Dachfonds und offenen Immobilienfonds: Beide Fonds beruhen auf dem Grundsatz, dass Anteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Dieses Grundprinzip jeweils von Gesetzes wegen durch die Möglichkeit einer Schließung aufgeweicht.

 

Wie die oben angeführten Urteile zeigen, stehen Anlegern Schadensersatzansprüche zu, wenn in der Anlageberatung Aufklärungspflichten verletzt wurden. Wenn Anleger des SEB Optimix Substanz Zweifel hegen, ob ihre Anlageberatung Defizite aufwies (z. B. weil sie nicht über die Möglichkeit einer Schließung informiert wurde), dann kann eine Fehlberatung vorliegen. Ob den betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen und ob sie diese erfolgreich durchsetzen können, kann anhand einer rechtlichen Prüfung des Einzelfalls ermittelt werden. Anleger des SEB Optimix Substanz, die wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten Mandanten, die in Fonds SEB Optimix Substanz investierten.

 

Weitere Informationen zum den BGH-Urteilen und dem Dachfonds SEB Optimix Substanz befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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