Welche Ansprüche können Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P nach dem Aus noch geltend machen?

Welche Ansprüche können Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P nach dem Aus noch geltend machen?
03.06.2014174 Mal gelesen
Mit Fondsschließung mussten sich die Anleger verschiedener offener Fonds bereits auseinandersetzen– auch den Anlegern des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P blieb dies nicht erspart. Können sich betroffene Anleger, die von der Schließung überrascht wurden, noch wehren?

Die Erfahrung, dass offene Fonds geschlossen werden können, mussten bereits die Anleger etlicher offener Immobilien- und Dachfonds machen. Eine Schließungswelle bei offenen Immobilienfonds erfasste auch Dachfonds, die bevorzugt in das "Betongold" investiert hatten. Im Fall des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P erfolgte die Schließung im Februar 2012. Nachdem die Schließung im Mai 2013 verlängert wurde, beschloss die Fondsverwaltung im Dezember 2013, dass den Dachfonds aufgelöst werden soll. In Anlehnung an die Liquidationsdauer von Zielfonds soll der Fonds bis Juni 2017 abgewickelt werden.

 

Dass der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P geschlossen und auch aufgelöst werden kann, war vor dem Jahr 2012 nicht jedem Anleger bewusst. Für jene Anleger können zwei jüngst ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Interessantes bieten: Das Gericht entschied, dass Bankkunden schon in der Anlageberatung erklärt werden musste, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13). Da die Aussetzung der Anteilsrücknahme eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit sei, müsse dieser Hinweis ohne vorherige Frage des Bankkunden erfolgen.

 

Da die Urteile die Aufklärungspflichten von Banken bei Beratungen zu offenen Immobilienfonds behandeln, können sie nicht unmittelbar auf Anlageberatungen zu Dachfonds wie dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P angewendet werden. Jedoch werden Dachfonds und offenen Immobilienfonds ähnlichen Grundprinzipien und Gesetzesregeln geprägt. Beide Fondsarten beruhen darauf, dass Fondsanteile jederzeit zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird dieses Prinzip durch die Schließungsmöglichkeit als eine gesetzlich geregelte Ausnahme durchbrochen.

 

Können die betroffenen Anleger des Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P selbst Ansprüche geltend machen können? Ob Ansprüche bestehen und durchgesetzt werden können, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Wenn Anleger Zweifel an den damaligen Beratungen haben, sollte die Anlageberatung überprüft werden - insbesondere dann, wenn sie nicht wussten, dass der Fonds geschlossen und aufgelöst werden kann. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P oder dessen Schwesterfonds beteiligten.

 

Auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen zu dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P sowie den Urteilen des Bundesgerichtshofs.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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