Senioren in besonderem Maße von Krise der Schiffsfonds betroffen.

Aktien Fonds Anlegerschutz
03.06.2014211 Mal gelesen
In Folge der weiter andauernden Krise der Schiffsfonds ist festzustellen, dass hiervon in besonderem Maße Rentner und ältere Menschen betroffen sind, als diesen, häufig in den Jahren von 2000 bis 2010, verstärkt empfohlen wurde, ihre Ersparnisse in Schiffsbeteiligungen zu investieren.

In diesem Bereich waren nicht nur zum Teil unseriöse Finanzdienstleister unterwegs sondern es wurden tatsächlich sogar von vielen Sparkassen und Volksbanken häufig langjährigen, älteren Kunden derartige Fondsbeteiligungen verkauft. Obgleich Schiffsbeteiligungen für Menschen im fortgeschrittenen Alter schon per se nicht als Kapitalanlage geeignet sind, haben Finanzdienstleister und Banken gerade auch älteren Kunden häufig zum Erwerb von Schiffsfonds geraten, worauf diese ihre über Jahre oft mühsam erworbenen Ersparnisse hierin investierten. Über die mit diesen Beteiligungen verbundenen Risiken, insbesondere das Kapitalverlust- wie auch das Totalverlustrisiko wurden die Kunden häufig nicht aufgeklärt wie sie überdies auch nicht über die mangelnde Fungibilität der Beteiligungen informiert wurden. Gerade für ältere Menschen, deren Ersparnisse vorrangig der Altersvorsorge bzw. -sicherung dienten, waren solche Beteiligungen jedoch denkbar ungeeignet, eben weil es sich hierbei um höchst risikoreiche Kapitalanlagen handelt. Obgleich Anleger grundsätzlich über alle wesentlichen Eigenschaften und Risiken von Beteiligungen vor Zeichnung zu unterrichten sind, wurde dies seitens der Vermittler bzw. Sparkassen und Banken häufig versäumt.

In derartigen Fällen stehen Betroffenen daher Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern gegen die jeweiligen Berater und Banken in Gestalt der Rückabwicklung zu. In dieser Weise betroffene Kunden haben Anspruch darauf so gestellt zu werden, wie sie stünden, wenn sie die Beteiligungen nicht gezeichnet hätten, d.h. sie können die jeweils investierten Beträge Zug um Zug gegen Herausgabe bzw. Übertragung der Beteiligungen verlangen.

Sofern Sie ebenfalls aufgrund entsprechender Beratung Beteiligungen in Schiffsfonds erworben haben sollten, stehen wir Ihnen für eine Prüfung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche zur Verfügung. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

hünlein rechtsanwälte - Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
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