PROKON-Gläubigerversammlung: Über welche Weichenstellungen für das Insolvenzverfahren entscheiden die Genussrechte-Inhaber?

PROKON-Gläubigerversammlung: Über welche Weichenstellungen für das Insolvenzverfahren entscheiden die Genussrechte-Inhaber?
26.05.2014317 Mal gelesen
Bei der kommenden Gläubigerversammlung der insolventen PROKON Regenerative Energien GmbH sollen Entscheidungen fallen, die richtungsweisend für das weitere Verfahren sind. Die Genussrechte-Inhaber können an diesen Entscheidungen mitwirken bzw. sich vertreten lassen.

Die Insolvenz der PROKON Regenerative Energien GmbH beschäftigte Medien, Politik, Arbeitnehmer und tausende Anleger und wird dies auch weiterhin tun. Auf die Genussrechte-Inhaber wartet in wenigen Wochen eine wichtige Weichenstellung. Die Ergebnisse der am 22.07.2014 stattfindenden Gläubigerversammlung werden den weiteren Ablauf des Insolvenzverfahrens prägen. Denn die Genussrechte-Inhaber und weitere Gläubiger sollen entscheiden, in welchem (Verfahrens-)Rahmen das PROKON-Insolvenzverfahren fortgeführt werden soll.

 

Zum einen soll bei der kommenden Gläubigerversammlung entschieden werden, ob das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung weitergeführt werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Verfahrensvariante, bei welcher das insolvente Unternehmen von der Geschäftsführung mit der Unterstützung eines gerichtlich bestellten Sachwalters weitergeführt wird und nicht vom Insolvenzverwalter. Weichenstellend ist auch die Frage, ob für das PROKON-Verfahren ein Insolvenzplan erstellt werden soll oder nicht. Im Rahmen eines solchen Plans können weitreichende Gestaltungen für das weitere Insolvenzverfahren vorgenommen werden. Bei der PROKON-Gläubigerversammlung geht es zunächst um die Frage, ob ein solcher Plan ausgearbeitet werden soll. Die Annahme eines fertigen Insolvenzplans bliebe einer späteren Beschlussfassung vorbehalten.

 

Schon anhand dieser Entscheidungsmöglichkeiten lässt sich erkennen, dass die Entwicklung eines Insolvenzverfahrens flexibel ist. Angesichts der verschiedenen insolvenzrechtlichen Möglichkeiten und den damit verbundenen Auswirkungen können gerade bei entstehen. Insbesondere dann, wenn diese sich noch nie mit einem Insolvenzverfahren befassen mussten. Möchten PROKON-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

 

Auf der Internetpräsenz www.prokon-schutzgemeinschaft.de befinden sich weitere Informationen rund um den Fall PROKON sowie die der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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