PROKON-Gläubigerversammlung: Genussrechte-Inhaber können aktiv im Insolvenzverfahren mitwirken

PROKON-Gläubigerversammlung: Genussrechte-Inhaber können aktiv im Insolvenzverfahren mitwirken
22.05.2014311 Mal gelesen
Bei der kommenden Gläubigerversammlung der insolventen PROKON Regenerative Energien GmbH sollen Entscheidungen fallen, die richtungsweisend für das weitere Verfahren sind. Die Genussrechte-Inhaber können an diesen Entscheidungen mitwirken bzw. sich vertreten lassen.

Seit der Insolvenzeröffnung am 01.05.2014 gewinnt das PROKON-Insolvenzverfahren Konturen. Die ersten Termine und Fristen stehen fest und die Genussrechte-Inhaber können sich hierauf einstellen. Ein Termin, dem die Anleger besondere Aufmerksamkeit widmen sollten, ist die kommende Gläubigerversammlung (22.07.2014). Dort können die Genussrechte-Inhaber nicht nur Information über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens erhalten. Ihnen bietet sich auch die Möglichkeit, selbst im Insolvenzverfahren mitzuwirken. Die Gläubiger sollen verschiedene Beschlüsse fassen, die den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens der PROKON Regenerative Energien GmbH beeinflussen.

 

Eine der vorgesehenen Beschlussfassung betrifft die Frage, ob das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung weitergeführt werden soll. In einem solchen Fall würde das Unternehmen nicht von einem Insolvenzverwalter geführt. Die Geschäftsführung bliebe im Amt - unterstützt von einem gerichtlich bestellten Sachwalter. Es steht auch die Entscheidung über einen Insolvenzplan an. In einem Insolvenzplan kann festgeschrieben werden, wie es mit dem Unternehmen weitergehen soll und was die Gläubiger erhalten sollen. Im Rahmen eines solchen Plans können weitreichende Gestaltungen vorgenommen werden. Bei der ersten PROKON-Gläubigerversammlung geht es zunächst um die Frage, ob ein solcher Plan ausgearbeitet werden soll. Die Annahme eines fertigen Insolvenzplans bliebe einer späteren Beschlussfassung vorbehalten.

 

Schon anhand dieser Entscheidungsmöglichkeiten lässt sich erkennen, dass die Entwicklung eines Insolvenzverfahrens flexibel ist. Jedoch können bei PROKON-Anlegern Fragen bezüglich der insolvenzrechtlichen Optionen sowie deren Konsequenzen entstehen. Insbesondere dann, wenn diese sich noch nie mit einem Insolvenzverfahren befassen mussten. Möchten PROKON-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

 

Weitere Informationen rund um den Fall PROKON befinden sich der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auf www.prokon-schutzgemeinschaft.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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