Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Nach dem Aus Zweifel an der Anlageberatung? Wie können sich Anleger wehren?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Nach dem Aus Zweifel an der Anlageberatung? Wie können sich Anleger wehren?
21.05.2014184 Mal gelesen
Fondsschließung und –auflösung beschäftigten die Anleger verschiedener offener Fonds – auch jene des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P. Der BGH entschied nun in zwei Urteilen zur Aufklärung über Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds.

Offene Fonds können geschlossen werden. In den letzten Jahren widerfuhr dies nicht nur verschiedenen offenen Immobilienfonds. Dachfonds, die in offene Immobilienfonds investierten, konnten sicher dieser Entwicklung nicht entziehen und mussten die Anteilsrücknahme ebenfalls aussetzen. Dies widerfuhr auch dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P. Nach der Schließung im Februar 2012 und einer Verlängerung der Schließung im Mai 2013 ereilte den Dachfonds im Dezember 2013 das endgültige Aus. Die Abwicklung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P soll bis Juni 2017 andauern.

 

Dass die Schließung und Auflösung überhaupt möglich ist, war vor dem tatsächlichen Ereignis nicht jedem Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P bewusst. Für Anleger, die von der Aussetzung der Anteilsrücknahme im Februar 2012 überrascht wurden, können zwei jüngst ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Interessantes bieten: Das Gericht hatte zu entscheiden, ob Anleger bereits in der Anlageberatung erklärt werden musste, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können. Das Gericht bejahte dies und stellte sogar fest, dass eine solche Aufklärung ungefragt erfolgen musste. Die Fondsschließungen seien eine hinweisbedürftige Ausnahme vom Grundsatz, dass Anleger ihre Fondsanteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben können, so das Gericht (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Wie können Urteile zu offenen Immobilienfonds für Dachfondsanleger nützlich sein?

 

Auf Dachfonds sind die beiden Urteile nicht direkt anwendbar, da sie sich auf Anlageberatungen zu offenen Immobilienfonds. Allerdinges folgen Dachfonds ähnlichen Grundprinzipien und gesetzlichen Regelungen wie offene Immobilienfonds. Beide Fondsarten beruhen auf dem Grundsatz, dass Anteile börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird dieses Prinzip durch die Schließungsmöglichkeit als eine gesetzlich geregelte Ausnahme durchbrochen.

 

Konkreter Einzelfall bestimmt, welche Handlungsmöglichkeiten Anlegern offen stehen 

 

Können die betroffenen Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P selbst Ansprüche geltend machen können? Ob Ansprüche bestehen und durchgesetzt werden können, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Wenn Anleger Zweifel an den damaligen Beratungen haben, sollte die Anlageberatung überprüft werden - insbesondere dann, wenn sie nicht wussten, dass der Fonds geschlossen und aufgelöst werden kann. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P oder dessen Schwesterfonds beteiligten.

 

Auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen zu dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P sowie den Urteilen des Bundesgerichtshofs.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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