PROKON-Gläubigerversammlung: Anleger können sich beim ersten wichtigen Termin vertreten lassen

PROKON-Gläubigerversammlung: Anleger können sich beim ersten wichtigen Termin vertreten lassen
20.05.2014258 Mal gelesen
In wenigen Wochen steht ein wichtiger Termin des PROKON-Insolvenzverfahrens an. Die erste Gläubigerversammlung findet statt. Warum ist dieser Termin wichtig? Müssen Anleger persönlich teilnehmen oder ist eine Vertretung möglich?

Der Startschuss im Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH ist gefallen und die Anleger müssen sich mit dem Ablauf des Insolvenzverfahrens befassen. Zu den Aspekten, den die Genussrechte-Inhaber besondere Beachtung schenken sollten, gehören Termine und Fristen. In rund acht Wochen - am 22.07.2014 - findet ein Termin statt, den die Anleger rot im Kalender markieren sollten: die erste Gläubigerversammlung. Diese Veranstaltung dient zunächst der Information der Gläubiger. Der Insolvenzverwalter wird berichten, was bisher im Rahmen des Insolvenzverfahrens geschehen ist.

 

Neben diesem Bericht dient die Gläubigerversammlung auch der Gestaltung des weiteren Insolvenzverfahrens. Es sollen von den Gläubigern verschiedene Beschlüssen gefasst werden, die Einfluss auf den Ablauf des weiteren Verfahrens haben. So sollen die Gläubiger/Anleger unter anderem entschieden, wer dem weiteren Insolvenzverfahren der  PROKON Regenerative Energien GmbH federführend vorstehen soll. Wird ein Verfahren in Eigenverwaltung (§§ 270 ff. der Insolvenzordnung) beschlossen, dann wird das insolvente Unternehmen von der Geschäftsführung mit der Unterstützung eines vom Gericht bestellten Sachwalters weitergeführt und nicht von einem Insolvenzverwalter. Auch die Frage, ob ein Insolvenzplan erstellt werden soll, wird ein Thema der Gläubigerversammlung sein. In einem Insolvenzplan können Einzelheiten und grundlegende Fragen des kommenden Verfahrens verbindlich geregelt werden können. Bei der Gläubigerversammlung am 22.07.2014 geht es um die grundlegende Frage, ob ein solcher Plan erstellt werden soll. Es geht nicht darum, über einen bereits fertigen Insolvenzplan zu entscheiden.

 

Die anstehende Gläubigerversammlung ist aus verschiedenen Gründen ein wegweisender Termin, den PROKON-Anleger unbedingt beachten sollten. Da der Termin an einem Dienstag stattfindet, kann sich für Anleger die Frage stellen ob sie persönlich teilnehmen müssen. Die PROKON-Anleger dürfen persönlich an der Versammlung teilnehmen, sie müssen dies aber nicht - sie können sich auch vertreten lassen. Natürlich können sich Anleger auch aus anderen Gründen vertreten lassen, zum Beispiel wenn ein Insolvenzverfahren für sie vollkommendes Neuland ist. Wenn Genussrechte-Inhaber sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen möchte und auch sonst Unterstützung im Insolvenzverfahren wünschen, sollten sich an Fachanwälte wenden, die über spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht verfügen. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Dort werden in einem Fragen-und-Antworten-Katalog auch verschiedene Einzelfragen rund um den Fall PROKON beantwortet.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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77933 Lahr

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