PROKON - Für die Anleger steht ein wichtiger Termin an: Die Gläubigerversammlung

PROKON - Für die Anleger steht ein wichtiger Termin an: Die Gläubigerversammlung
20.05.2014280 Mal gelesen
Das PROKON-Insolvenzverfahren steht erst am Anfang. Ein für Genussrechte-Inhaber wichtiger Termin steht jedoch schon fest: Am 22.07.2014 wird ein Gläubigerversammlung stattfinden, bei der wichtige, wegweisende Entscheidungen gefasst werden sollen.

Nachdem langer Ungewissheit herrscht im Fall PROKON seit dem 01.05.2014 Klarheit, wie es konkret weitergehen wird: Es wird ein Insolvenzverfahren durchgeführt und PROKON-Anleger werden sich mit dem Verlauf eines Insolvenzverfahrens sowie den damit zusammenhängenden Pflichten bzw. Rechten befassen müssen. Doch was bedeutet dies konkret? Eine für die Anleger besonders wichtige Frage ist, welche Termine sie in der nächsten Zeit beachten sollten. Die Gläubigerversammlung, die am 22. Juli 2014 stattfinden soll, gehört zu den besonders wichtigen Terminen. Für die Inhaber von PROKON-Genussrechten ist diese Veranstaltung schon deshalb bedeutsam, weil sie zu den Gläubigern der PROKON Regenerative Energien GmbH gehören und der Insolvenzverwalter über den Stand des Insolvenzverfahrens berichten wird.

 

In Gläubigerversammlung können Entscheidungen gefasst werden, die den weiteren Verlauf des PROKON-Insolvenzverfahrens beeinflussen

 

Neben der Information der Gläubiger/Anleger dient die Gläubigerversammlung auch einem zweiten Zweck. Dort können die Gläubiger auch entscheiden, welchen Rahmen das anstehende Insolvenzverfahren haben wird. Bei der anstehenden Versammlung soll entschieden werden, in ob das Verfahren in Eigenverwaltung (§§ 270 ff. der Insolvenzordnung) weitergeführt werden soll. Die Entscheidung, ob das PROKON-Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung weitergeführt wird, betrifft die Frage, wer die künftigen Geschäftsentscheidungen treffen wird. Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wird das insolvente Unternehmen von der Geschäftsführung mit der Unterstützung eines Sachwalters weitergeführt und nicht von einem Insolvenzverwalter.

 

Eine hiervon zu trennende Entscheidung betrifft einen eventuellen Insolvenzplan. Der Insolvenzverwalter der PROKON Regenerative Energien GmbH kündigte nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an, dass in der Gläubigerversammlung die Frage thematisiert werden soll, ob ein Insolvenzplan erstellt werden soll. In einem solchen Plan kann detailliert geregelt werden, wie der Insolvenzfall im Einzelnen geregelt wird. Zum Beispiel ob Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Oder ob eine Rückzahlung etappenweise geschehen wird. Ob ein Insolvenzplan erstellt werden soll, wird von den Gläubigern - und damit auch von den Anlegern - (mit)entschieden. Ob ein fertiger Plan angenommen wird, muss von den Gläubigern später separat beschlossen werden. Bei der Gläubigerversammlung am 22.07.2014 geht es um die grundlegende Frage, ob ein solcher Plan überhaupt erstellt werden soll.

 

Nach dem Auftakt des Insolvenzverfahrens werden sich die Anleger mit den anstehenden Entscheidungen und Terminen (wie beispielsweise bei der Gläubigerversammlung) auseinandersetzen müssen. Wenn Anleger sich hierbei unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an Fachanwälte wenden, die über spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht verfügen. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Kanzleigründer Dr. Ralf Stoll ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Ralph Sauer ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und selbst als Insolvenzverwalter tätig.

 

Auf der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen. Dort wird in einem Fragen-und-Antworten-Katalog auch auf verschiedene Einzelfragen rund um den Fall PROKON eingegangen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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