Axa Immoselect: Nach BGH-Urteil Schadensersatz für Anleger möglich

Axa Immoselect: Nach BGH-Urteil Schadensersatz für Anleger möglich
14.05.2014691 Mal gelesen
Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect wird derzeit abgewickelt. Nach einen aktuellen Urteil des BHG (Az. XI ZR 477/12 u.a.) können sich Anleger Hoffnung auf Schadensersatz machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Axa Immoselect gehört zu einer ganzen Reihe offener Immobilienfonds, die als Folge der Finanzkrise geschlossen wurden und derzeit abgewickelt werden. Die Rücknahme der Anteile wurde im November 2009 gestoppt, weil der Fonds nicht über ausreichend liquide Mittel verfügte, um die Anteilsrückgaben zu bedienen. Zu einer Öffnung kam es nicht mehr, der Fonds befindet sich noch in der Abwicklung. Für die Anleger bedeutet das in der Regel erhebliche finanzielle Verluste.

Allerdings macht ein Urteil des Bundesgerichtshofs betroffenen Anlegern jetzt wieder Mut, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Denn der BGH kam mit Urteil vom 29. April 2014 zu der Auffassung, dass die vermittelnden Banken die Anleger vor dem Kauf der Anteile ungefragt auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hätten hinweisen müssen. Die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme bedeute für die Anlieger ein ständiges Liquiditätsrisiko während der gesamten Investitionsphase, so die Karlsruher Richter. Auch die Möglichkeit, die Fondsanteile an der Börse zu verkaufen, sei nicht mit der Rückgabe zu einem festen Rücknahmepreis zu vergleichen. Nach Auffassung des BGH sind die vermittelnden Banken, die das Schließungsrisiko verschwiegen haben, zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Unabhängig davon, ob mit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme zu rechnen gewesen sei oder nicht. Das Urteil lässt sich auch auf Verträge, die vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden anwenden.

Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Auch Anleger, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, können nun ihre zweite Chance suchen, da die Aussichten durch die Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen sind.

Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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