Euro Grundinvest: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen

Euro Grundinvest: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen
09.05.2014369 Mal gelesen
Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds von Euro Grundinvest investiert haben, können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus Euro Gundinvest AG ist Teil eines Firmengeflechts, deren Fäden in den Händen ein und desselben Mannes zusammenlaufen. Zu diesem Firmengeflecht gehört u.a. die Nitro Invest Beteiligungsgruppe als Holding der Emissionshäuser Euro Grundinvest, New Capital Invest (NCI) und Panthera. Hinzu kommt das Emissionshaus Selfmade Capital und bis zu dem Verkauf Mitte April auch noch die Vertriebsplattform dima24.de.

Diese enge personelle Verknüpfung zwischen Emissionshaus und Vertriebsplattform kann unter Umständen sehr problematisch sein, da daraus Interessenkonflikte entstehen können. Möglichweise wurden Anleger durch die dima24.de die "eigenen" Produkte besonders nachdrücklich empfohlen.

Zu den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zählt allerdings, dass die Kapitalanlage zum Profil des Anlegers passen muss. Das bedeutet, dass Anlegern, die besonders sicherheitsorientiert sind und beispielsweise ihr Geld investieren möchten, um eine Altersvorsorge aufzubauen, keine riskanten Kapitalanlagen vermittelt werden können.

Die geschlossenen Immobilienfonds von Euro Grundinvest sind allerdings eine riskante Anlageform. Denn mit den Anteilen erwerben die Anleger unternehmerische Beteiligungen, die naturgemäß Chancen und Risiken bergen. Zu diesen Risiken zählt unter anderem auch der Totalverlust des investierten Geldes. Anleger, die sich über Genussrechte an den Immobilienprojekten von Euro Grundinvest beteiligt haben, müssen wissen, dass ihre Forderungen im Falle eines Insolvenzverfahrens nachrangig behandelt werden, das heißt sie stehen ganz hinten in der Reihe.

Über diese Risiken müssen die Anleger im Beratungsgespräch aufgeklärt werden. Ebenso muss ein Hinweis auf die personellen Verflechtungen erfolgen. Ist dies ausgeblieben, kann nach Prüfung des Einzelfalls auf Schadensersatz geklagt werden. In Betracht kommt zudem Schadensersatz aus Prospekthaftung, wenn die Verkaufsprospekte unvollständig waren oder fehlerhafte bzw. irreführende Angaben enthielten.

Betroffene Anleger können sich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Bei einigen Fonds von Selfmade Capital und NCI warten Anleger schon seit längerer Zeit auf Ausschüttungen. Anlegergelder in Millionenhöhe sollen verschwunden sein.

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