Der sogenannte „Widerrufs-Joker“ ist gerade Mode bei Anlegeranwälten

Der sogenannte „Widerrufs-Joker“ ist gerade Mode bei Anlegeranwälten
09.05.2014296 Mal gelesen
Viele Widerrufsbelehrungen in älteren Darlehensverträgen von Banken sind falsch. Die Folge ist, dass teilweise noch nach Jahren ein Widerruf erklärt werden kann, weil aus Rechtsgründen die Widerrufsfristen nicht begonnen haben zu laufen.

Die günstigen Konditionen auf dem deutschen Geldmarkt wecken Begehrlichkeiten.

Da denkt man sich, die Zeit ist günstig, die bisher zu nicht vorteilhaften Zinsen aufgenommenen Darlehen umzufinanzieren. Diese Ansicht wird hier landläufig vertreten. Daran ist ein wahrer Kern. Warum soll man für ungünstige Kredite viele hohen Zinsen bezahlen, wenn man günstig umschulden kann?

Wie macht man es am besten?

Die Lösung scheint der "Widerrufs-Joker" zu sein. "Es sind jedoch Besonderheiten zu beachten, denn die Erklärung des Widerrufes ist schnell erledigt, die Folgen sind jedoch meist nicht so einfach, wie es scheint",  so Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.

So erging es auch Familie P. aus Berlin. Sie hatte sich von der Verbraucherzentrale ihre Widerrufserklärung des im Jahr 2008 abgeschlossenen Darlehensvertrages erläutern lassen. Dabei stellte sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung nicht korrekt war, also ggf. angreifbar ist.

"Nichts leichter als das, jetzt können wir umschulden!", sagte der junge Familienvater und erklärte gegenüber der Bank den Widerruf. Was niemand für möglich hielt, trat ein. Die Bank ging auf das Begehren ein und stellte den Darlehensbetrag binnen 14 Tagen zur vollständigen Rückzahlung. Dazu war die junge Familie natürlich nicht in der Lage. Die erhoffte Möglichkeit zur Umschuldung bot sich für diesen Zeitraum nicht mehr, da aufgrund der fehlenden Rückzahlungsmöglichkeit die Bonität der jungen Familie beschädigt war. Insoweit stand die junge Familie nunmehr mit einem gekündigten Darlehen da und wusste sich nicht mehr zu helfen.

 

Nicht einfach Widerrufsrecht in Anspruch nehmen, erst wirtschaftliche Bedingungen prüfen!

"Dies zeigt, dass man vorher genau abwägen muss, in welcher Situation man eine Widerrufsmöglichkeit nutzt. Es bringt nichts, rechtlich Möglichkeiten zu haben, wenn die tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen nicht für die Verwirklichung des Anspruches ausreichen", sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt Klevenhagen.

Rechtsuchende und Unsichere sollten sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt im Bereich Widerruf Immobiliendarlehen und Bankenhaftung wenden, der genau und auf die Situation angemessen, die Wirklichkeit mit der rechtlichen Möglichkeit vergleicht.

 

V.i.S.d.P.

Kim Oliver KlevenhagenRechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unter 030-715 206 70