Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P und die Schließung: Was bedeuten neue BGH-Urteile für Dachfondsanleger?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P und die Schließung: Was bedeuten neue BGH-Urteile für Dachfondsanleger?
30.04.2014246 Mal gelesen
Die Schließung und Auflösung offener Fonds hat bereits viele Anleger beschäftigt – auch jene des Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P. Der Bundesgerichtshof hat sich in Urteilen mit dem Thema „Aufklärung über Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds“ befasst.

Für die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P brachten die vergangenen Monate einige unliebsame Entwicklungen mit sich. Der Dachfonds, dessen Anteile die Wertpapierkennnummer SEB1AM tragen, wurde Anfang 2012 geschlossen. Die Schließung mündete im Dezember 2013 in die Auflösung und die anschließende Abwicklung des Fonds. Diese Ereignisse ließen Anleger mit offenen Fragen zurück - insbesondere dann, wenn sie von Schließung und Auflösung überrascht wurden. Denn nicht alle Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P wusste zuvor, dass die überhaupt möglich ist.

 

Für jene Anleger, die mit dem Thema Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P noch nicht abgeschlossen haben, können zwei Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2014 (Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) Interessantes bieten: Dort wird im Fall zweier Anleger, die in offene Immobilienfonds investiert hatten, entschieden, dass Bankberater Anleger in der Beratung ungefragt darüber informieren mussten, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, dass die Anteilsrücknahme ausgesetzt wird, ist eine Ausnahme vom Grundprinzip, dass die Anteile der offenen Immobilienfonds jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Aus diesem Grund müssen die Bankberater die Anleger auch ohne eine entsprechende Nachfrage des Anlegers über dieses Risiko informieren.

  

Schließung ist erhebliche Ausnahme von Grundprinzip der jederzeit möglichen Rückgabe von Fondsanteilen

 

Da die Urteile des Bundesgerichtshofs Fälle behandeln, in welche sich die Anleger an offene Immobilienfonds beteiligten, sind die Urteile nicht direkt auf Dachfonds wie den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P anwendbar. Jedoch gibt es bei Dachfonds vergleichbare Regelungen über die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Zudem gilt bei Dachfonds ebenfalls das Grundprinzip, dass Fondsanteile jederzeit zurückgegeben werden können.

 

Angesichts der anlegerfreundlichen neuen Urteile stellt sich für betroffene Anleger des Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die Frage, ob sie sich auf diese Entscheidung berufen und selbst Ansprüche geltend machen können. Ob dies möglich ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab, denn die Urteile beziehen sich auf Fehler bei Anlageberatungsgesprächen. Wenn bei der Beratung durch den Bankberater Fehler passierten, liegt eine Falschberatung vor. In einem solchen Fall stehen Anlegern Schadensersatzansprüche zu.

 

Eine solche fehlerhafte Beratung kann schon deshalb vorliegen, weil der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P nicht zu den Zielen und Wünschen des Anlegers passt. Des Weiteren musste Anlegern erklärt werden, dass Fonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten von den Bankberatern verschiedene weitere Aufklärungs- und Informationspflichten beachtet werden.

 

Konkreter Einzelfall bestimmt, welche Handlungsmöglichkeiten Anlegern offen stehen 

 

Wenn Anleger Zweifel an den damaligen Beratungen haben, sollte die Anlageberatung überprüft werden. Ob und welche konkreten rechtlichen Optionen Anlegern offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P oder dessen Schwesterfonds beteiligten.

 

Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und den Santander Vermögensverwaltungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de