Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P - BGH-Urteile: Anleger mussten über Schließungsrisiko aufgeklärt werden – Gilt dies auch für Dach

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P - BGH-Urteile: Anleger mussten über Schließungsrisiko aufgeklärt werden – Gilt dies auch für Dach
30.04.2014311 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei neuen Urteilen mit dem Thema „Aufklärung über Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds“ befasst. Diese Entscheidungen können auch für Anleger, die in den Dachfonds investiert haben, interessant sein.

Vor gut einem Vierteljahr wurde bei dem Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P nach einer fast zwei Jahre andauernden Schließung der Schlussstrich gezogen und der Fonds wurde aufgelöst. Doch obwohl der Fonds bereits die erste Ausschüttung leistete, ist dieses Thema noch nicht für alle betroffenen Anleger abgehakt. Denn nicht alle Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P wusste zuvor, dass die überhaupt möglich ist. Etliche Anleger wurden von der Schließung im Januar 2012 überrascht.

 

Nunmehr bieten zwei neue, höchstrichterliche Urteile vom 29.04.2014 (Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) Interessantes: Bankberater mussten Anleger in der Beratung ungefragt darüber informieren, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, dass die Anteilsrücknahme ausgesetzt wird, ist eine Ausnahme vom Grundprinzip, dass die Anteile der offenen Immobilienfonds jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden könne. Aus diesem Grund müssen die Bankberater die Anleger auch ohne eine entsprechende Nachfrage des Anlegers über dieses Risiko informieren.

 

Können Anleger, die sich an einem Dachfonds beteiligten, von den neuen Urteilen zur Anlageberatung bei offenen Immobilienfonds profitieren?

 

Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beziehen sich auf offene Immobilienfonds, weswegen sie Dachfonds wie den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P nicht direkt betreffen. Jedoch gibt es bei Dachfonds vergleichbare Regelungen über die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Zudem gilt bei Dachfonds ebenfalls das Grundprinzip, dass Fondsanteile jederzeit zurückgegeben werden können.

Angesichts der anlegerfreundlichen neuen Urteile stellt sich für betroffene Anleger des Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Frage, ob sie sich auf diese Entscheidung berufen und selbst Ansprüche geltend machen können. Ob dies möglich ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab, denn die Urteile beziehen sich auf Fehler bei Anlageberatungsgesprächen. Wenn bei der Beratung durch den Bankberater Fehler passierten, liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor.

 

Eine solche fehlerhafte Beratung kann schon deshalb vorliegen, weil der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P nicht zu den Zielen und Wünschen des Anlegers passt. Des Weiteren musste Anlegern erklärt werden, dass Fonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Zudem gibt es auch noch verschiedene weitere Aufklärungs- und Informationspflichten von Bankberatern und Anlageberatern, die ebenfalls auf mögliche schadensersatzauslösende Fehler überprüft werden können.

 

Einzelfall ist entscheidend für die rechtlichen Möglichkeiten

 

Wenn Anleger Zweifel an den damaligen Beratungen haben, sollte die Anlageberatung überprüft werden - insbesondere dann, wenn sie nicht wussten, dass der Fonds geschlossen und aufgelöst werden kann. Ob und welche konkreten rechtlichen Optionen Anlegern offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Total Return P.

 

Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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