Stratego Grund und Anlageberatung – BGH entschied zu Aufklärung über Aussetzung der Anteilsrücknahme

Stratego Grund und Anlageberatung – BGH entschied zu Aufklärung über Aussetzung der Anteilsrücknahme
30.04.2014237 Mal gelesen
Der BGH hat entschieden, dass Anleger vor der Investition darauf hingewiesen werden mussten, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann. Diese Entscheidungen sind auch für Anleger des Stratego Grund interessant.

Seit dem Aus des Dachfonds Stratego Grund im Sommer 2013 sind bereits mehrere Monate verstrichen Der Fonds wurde, wie verschiedene weitere Dachfonds, die in offene Immobilienfonds investierten, von der Krise der offenen Immobilienfonds heimgesucht. Für zahlreiche Anleger ist das Thema Stratego Grund jedoch noch nicht abgeschlossen. Nun bieten zwei neue, grundlegende Urteile des Bundesgerichtshofs weitere Angriffspunkte für Anleger, die von der Schließung des Dachfonds überrascht wurden.

 

Der Bundesgerichtshof entschied (Urteile vom 29.04.2014 - XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13), dass Bankberatern Anleger ungefragt darüber aufklärt werden mussten, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann. Die Begründung des BGH lautet, dass die Schließung eines offenen Immobilienfonds eine erhebliche, von Gesetzes wegen vorgesehene Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit ist. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffen offene Immobilienfonds, sodass sie nicht direkt auf Dachfonds zutreffen. Bei Dachfonds wie dem Stratego Grund gab es im Investitionsgesetz (InvG, bis 2011 gültig) jedoch vergleichbare Regelungen über die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Zudem gilt bei Dachfonds ebenfalls das Grundprinzip, dass Fondsanteile jederzeit zurückgegeben werden können.

 

Können Anleger, die in Dachfonds wie den Stratego Grund investierten, von neuen Urteilen ebenfalls profitieren?

 

Angesichts der anlegerfreundlichen neuen Urteile stellt sich für betroffene Anleger des Fonds Stratego Grund die Frage, ob sie sich auf diese Entscheidung berufen und selbst Ansprüche geltend machen können. Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab, denn die Urteile beziehen sich auf schadensersatzauslösende Fehler bei Anlageberatungsgesprächen. Das bedeutete, dass es auf den individuellen Fall ankommt. Zudem gibt es auch noch verschiedene weitere Aufklärungs- und Informationspflichten von Bankberatern und Anlageberatern, die ebenfalls auf mögliche schadensersatzauslösende Fehler überprüft werden können.

 

Die beiden Urteile des Bundesgerichtshofs zeigen, dass die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung hoch sind und dass Anleger über grundlegende Risiken zu informieren sind. Hierzu zählen sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds insbesondere das Risiko einer Schließung und das Risiko einer Liquidation. Bei der anwaltlichen Beratung von Anlegern, die in den Stratego Grund investierten, zeigt sich immer wieder, dass die Anleger von der Schließungen und der späteren Auflösung des Stratego Grund überrascht wurden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten und beraten Anleger, die in den Dachfonds Stratego Grund investierten und führen auch Gerichtsverfahren wegen dieses Fonds.

 

Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und zum Dachfonds Stratego Grund befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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