Resch Rechtsanwälte: SHB Erlenhofpark - Gesellschafterversammlung

Resch Rechtsanwälte: SHB Erlenhofpark - Gesellschafterversammlung
09.04.2014364 Mal gelesen
Am 30.04.2014 sind die Kommanditisten der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Erlenhofpark München Unterhaching KG zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen worden.

Der Einladung zur Gesellschafterversammlung ist neben der Tagesordnung auch ein Vollmachtsformular für die Prudent Treuhand Vermögensverwaltung GmbH beigefügt. Die Fondsgeschäftsführung hat in die Tagesordnung einige Beschlussvorschläge eingestellt, die zum Teil eine Kontrolle der Tätigkeit der Geschäftsführung verhindern und die in mehrere Klageverfahren verstrickte Treuhänderin einen Auslagenvorschuss für diese Rechtsstreitigkeiten aus der Fondskasse zukommen lassen sollen.

 

So soll zu Tagesordnungspunkt 2 eine Zustimmung erteilt werden, dass auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verzichtet wird. Durch diese Abschlussprüfung soll aber gerade sichergestellt werden, dass die Geschäftsführung den Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt hat. Die Geschäftsführung möchte offenbar die Kontrolle ihres eigenen Handelns verhindern.

 

Soweit die Treuhänderin einen Auslagenvorschuss aus dem Fondsvermögen erhalten soll, wäre zu berücksichtigen, dass die Treuhänderin bereits Jahresvergütungen von mehr als € 80.000,00 von der Fondsgesellschaft erhalten hat. Eine wirtschaftlich bedrohliche Situation ist ebenfalls nicht erkennbar.

 

Zudem soll unter anderem dem bei der Initiatorin beschäftigten Markus Schottenhammel die Entlastung für seine Tätigkeit 2012 erteilt und ein Verzicht auf die Zinszahlung der Objektgesellschaft an die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Erlenhofpark München Unterhaching KG erklärt werden.

 

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte vertritt die Interessen von Kommanditisten in der Gesellschafterversammlung. Anleger der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Erlenhofpark München Unterhaching KG sollten prüfen lassen, welches Abstimmungsergebnis Ihren tatsächlichen Interessen entspricht. Resch Rechtsanwälte bietet allen Kommanditisten eine kostenfreie erste Einschätzung.