Future Business KGaA - Vorläufige Insolvenzquote und was Anleger nun unternehmen können

Future Business KGaA - Vorläufige Insolvenzquote und was Anleger nun unternehmen können
09.04.2014432 Mal gelesen
Schock für Anleger der Future Business KGaA (FuBus), die bislang noch an einen guten Ausgang der Anlage und ein übereiltes Handeln der Staatsanwaltschaft geglaubt haben...

München, den 09.04.2014 - Die Information auf der Gläubigerinfo-Seite, die der Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler der Future Business KGaA eingerichtet hat, wirkt nüchtern und sachlich präsentiert. Für Anleger der Future Business KGaA (kurz: FuBus), die bislang noch an einen guten Ausgang der Anlage und ein übereiltes Handeln der Staatsanwaltschaft geglaubt haben, ist es jedoch ein Schock: "Nach jetzigem Stand ist mit einer Quote von bis zu 20% zu rechnen" heißt es auf der offiziellen Seite http://www.fubus.de/glaeubigerinfo/#c8. Doch diese Mitteilung gilt ausschließlich für Anleger, die Orderschuldverschreibungen bei der Future Business KGaA gezeichnet haben. Für Anleger, die in Genussrechte investiert haben, sieht die Lage noch finsterer aus.

So führt der Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler richtig aus, dass Genussrechtsinhaber auch wenn sie nicht ausdrücklich in nachrangige Genussrechte investiert haben, grundsätzlich am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teilhaben und daher aller Wahrscheinlichkeit nach im Insolvenzverfahren vollkommen leer ausgehen werden. Das gleiche gilt für Anleger, die in Nachrangdarlehen investiert haben. Diese Gruppen werden daher vom Insolvenzverwalter noch nicht einmal über das weitere Vorgehen informiert.

Diese Mitteilung macht nun vor allem zwei Dinge klar: der Glauben daran, dass bei der Future Business KGaA (FuBus) und der mit dieser zusammenarbeitenden Infinus AG alles "mit rechten Dingen" zugegangen sein soll, dürfte endgültig Geschichte sein und es steht inzwischen unumstößlich fest, dass den Anlegern ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist.

Gerade letzteres war aus Erfahrung der KAP Rechtsanwälte häufig ein Punkt, bei dem sich Anleger nicht sicher waren, wie sie damit umgehen sollen. Zusätzliche Verunsicherung stifteten Mitteilungen, die im Internet kursierten, dass angeblich gar kein Schaden entstanden sei, verbunden mit der Aufforderung, den Ausgang des Insolvenzverfahrens abzuwarten. Aus Sicht der KAP Rechtsanwälte ein sehr ungeschickter Rat, da Ansprüche gegen weitere Beteiligte und Versicherungen bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens verjähren können. Eine Klage hätte nach der Verjährung keine Aussichten mehr, mit einem für die Anleger positiven Urteil zu enden. Betroffene sollten sich schnellstmöglich über die Varianten weiterer Schritte informieren.

Beachtlich sind auch die folgenden Ausführungen des Insolvenzverwalters der Future Business KGaA Dr. Bruno Kübler: Zunächst ist eine Gläubigerversammlung für den 13.5.2014 angesetzt, auf der ein so genannter gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger von Orderschuldverschreibungen gewählt werden soll. Anleger sollten sich auch über dieses Vorgehen sehr genau informieren, da ein gemeinsamer Vertreter nicht immer von Vorteil ist, so KAP Rechtsanwälte, die in diesem Zusammenhang in Sachen Infinus / Future Business KGaA und den Auswirkungen der Mitteilungen des Insolvenzverwalters für die einzelnen Anlegergruppen regelmäßig kostenlose Online-Informationsveranstaltungen abhalten.

Mehr Hintergrundinformationen und Terminangaben zum Thema INFINUS, FuBus & Co. finden Sie unter:

http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/infinus/

Haben Sie Fragen an KAP Rechtsanwälte? Rufen Sie uns an: 089-41.61 72.75-0.