Quantum Lebensversicherung Select Investment Bond: Anlegergelder offenbar verschwunden

Quantum Lebensversicherung Select Investment Bond: Anlegergelder offenbar verschwunden
14.03.2014249 Mal gelesen
Der Liechtensteiner Lebensversicherer Quantum Leben hat die Zahlungen für seine fondsgebundene Lebensversicherung Select Investment Bond bis auf weiteres ausgesetzt. Das berichtet das Handelsblatt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: An der fondsgebundenen Lebensversicherung Select Investment Bond des Liechtensteiner Versicherers Quantum Leben sollen sich auch etliche Anleger aus Deutschland beteiligt haben. Investiert wurde offenbar in mehrere Fonds, u.a. den Argyle Fonds Class S. Nun soll nach Angaben des Handelsblatts vom 13. März 2014 ein großer Teil der Anleger-Gelder verschwunden sein. Eine Spur führe demnach wohl nach Kanada.

Den Anlegern wurde die fondsgebundene Lebensversicherung Select Investment Bond offenbar mit attraktiven Argumenten schmackhaft gemacht. Von einem ertragreichen Zinspapier mit niedrigen bis moderatem Risiko soll laut Handelsblatt die Rede gewesen sein. Nun drohen den Anlegern allerdings massive Verluste.

Zur Wahrung ihrer Interessen können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob unter Umständen Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können und dann auch die notwendigen Schritte einleiten.

Ansatzpunkt für den Anspruch auf Schadensersatz kann die Anlageberatung sein. Im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger in dem Beratungsgespräch umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen oder auch über die Funktionsweise einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Darüber hinaus muss auch geklärt werden, ob die Informationen, die die Anleger zu der fondsgebundenen Lebensversicherung Select Investment Bond vollständig und vor allem auch wahrheitsgemäß waren. Laut Handelsblatt soll es auch eine "Garantie auf die unterliegenden Vermögenswerte" gegeben haben. Der Lebensversicherer Quantum widerspricht dieser Behauptung allerdings.

Sollte es bei der Anlageberatung zu Fehlern gekommen sein oder entsprechen die Informationen zu der Lebensversicherung nicht der Realität, können für die geschädigten Anleger Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Dazu muss aber der Einzelfall geprüft werden.

http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarktrecht.html