Inhaber der Genussrechte von der Windwärts Energie GmbH machen sich große Sorgen

Inhaber der Genussrechte von der Windwärts Energie GmbH  machen sich große Sorgen
10.03.2014496 Mal gelesen
Die Windwärts Energie GmbH ist ein Windkraftunternehmen das leider den Genussrechthabern mitteilen musste, dass sie die Zahlungen der Genussrechtzinsen nicht leisten können. Die betroffenen Anleger sind erstaunt und sehr verunsichert, denn die Projekte sollten doch mit voller Kraft laufen.

Geschäftsführung Windswärts hat zu Lasten der Anleger den Zinsanspruch für das Jahr 2013 ausgesetzt

Die Windwärts Energie GmbH, Hannover, ist ein niedersächsisches Windkraftunternehmen, das sich auf Projekte der Erneuerbaren Energien spezialisiert hat. Bei der Windwärts Energie GmbH haben 1.600 Anleger Genussrechte in Höhe von etwa 18,9 Mio. Euro investiert. Neben Investitionen in die Windenergie, nimmt Windwärts auch die Projektierung von Photovoltaikanlagen vor.

Nun kam im Januar 2014 für die Hunderten Genussrechtsinhaber die Hiobsbotschaft. Die Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, aus Hannover teilte ihren Genussrechtsinhabern Folgendes mit:

"Außerplanmäßig war dagegen die Ihnen im Dezember dargelegte Restrukturierung unseres Unternehmens, die aufgrund mehrfacher Verzögerungen der laufenden Projekte und des daraus entstandenen finanziellen Engpasses erforderlich wurde.

Nachdem wir die Restrukturierung und die damit verbundene Konzentration auf das Kerngeschäft der Windenergie an Land noch im Dezember letzten Jahres auf den Weg gebracht haben, konnten wir das Jahr 2014 bereits mit neuer Ausrichtung beginnen.

(.)

Dennoch müssen wir Ihnen zu unserem großen Bedauern mitteilen, dass wir die Zahlung der Genussrechtszinsen in diesem Jahr aussetzen müssen."

Verzögerung von Auszahlungen für Windwärts Genussrechtzinsen machen Anleger nervös

Die Energiewende ist in vollem Gange, die Wirtschaft brummt, Verzögerungen deuten auf Missmanagement und erstaunen die Anleger und ihre Familien. Schließlich sollen doch angeblich die Projektentwicklungen mit voller Kraft laufen und dennoch müssen hier die betroffenen Anleger auf die Zinszahlungen jedenfalls vorerst verzichten? Ob eine Auszahlung wie angekündigt im Januar 2015 tatsächlich stattfindet, ist fraglich. Auch hier beinhaltet das Schreiben der Windwärts Energie GmbH eher eine vorsichtige Ankündigung:

"Ihr Anspruch auf die Genussrechtszinsen bleibt selbstverständlich erhalten, verzögert sich aber auf den nächsten Auszahlungstermin im Januar 2015 - ein ausreichendes Jahresergebnis und eine ausreichende Liquidität vorausgesetzt."

Was bedeutet das für die Windwärts Anleger?

Lagen die Probleme nach diesem Schreiben noch angeblich an der Restrukturierung und Verzögerungen von Projekten, so wird im Februarschreiben ein angebliches Rechtsgutachten als Grund vorgebracht.

Vorsichtig ausgedrückt, könnte man bereits interpretieren, dass sich die Windwärts Energie GmbH so ganz sicher ihrer Sache nicht ist. Schließlich bestätigt dies auch die im Februar getroffene Maßnahme, nämlich der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ob eine Sanierung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Volker Römermann tatsächlich stattfinden kann, bleibt zu bezweifeln. Herr Rechtsanwalt Römermann gilt als Mann mit Weitblick und Durchsetzungkraft. Die Windwärts begründete gegenüber ihren Genussrechtsinhabern den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nunmehr wie folgt:

"Dieser Schritt wurde zwingend erforderlich, weil in einem neuen, von Windwärts in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten einer renommierten Wirtschaftskanzlei entgegen der bisherigen Rechtsauffassung festgestellt wird, dass die Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber einschließlich Zinsen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit berücksichtigt werden müssen."

Fachanwalt Dr. iur. Sven Tintemann und Gründer der DSP Rechtsanwälte in Berlin zeigt sich über diese Begründung sehr erstaunt: "Die Begründung von Windwärts Energie GmbH lässt hier an Genauigkeit fehlen. Es stellt sich schon hier die Frage, an welcher bisherigen Rechtsauffassung Windwärts überhaupt festgehalten haben will. Jedes gut und vernünftig wirtschaftende Unternehmen, das Anlegergelder vereinnahmt und sich zu Zinszahlungen verpflichtet, sollte vor der Emission für die wirtschaftliche und rechtliche Sicherheit der Anlegergelder sorgen. Uns erscheint die Begründung eher als Vorwand, da nicht selbstkritisch das eigene Wirtschaften für den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorgebracht wird, sondern hier die Schuld auf die angeblich veränderte ,bisherige Rechtsauffassung' geschoben wird. Damit sollten sich die Genussrechtsinhaber der Windwärts Energie GmbH keinesfalls zufriedengeben."

Fazit für die betroffenen Windwärts Energie GmbH Anleger:

Grund zur Panik besteht nicht, aber es bleibt abzuwarten, ob eine Sanierung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter tatsächlich vorgenommen wird. Den 1.600 Genussrechtsinhabern sei es zu wünschen, die Entwicklung sollte weiterhin kritisch beobachtet werden. Ob jedoch Windwärts hier mit offenen Karten spielt, was die tatsächlichen Beweggründe für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind, bleibt mit großer Skepsis zu betrachten. Für Rückfragen und Informationen stehen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70 oder kontakt@dr-schulte.degerne zur Verfügung.

 

V.i.S.d.P.

Kim Oliver KlevenhagenDer Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70