Fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder wie schulde ich mein Darlehen günstig um

06.03.2014 508 Mal gelesen
05.03.2014 Die Darlehenszinsen befinden sich in einem Rekordtief. Viele Darlehensnehmer stellen sich daher die Frage, ob sie an dieser Entwicklung teilhaben können. Der Schlüssel dazu kann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sein.

Problem: Die Vorfälligkeitsentschädigung

Viele Darlehensnehmer zahlen trotz des anhaltend niedrigen Zinsniveaus nach wie vor sehr hohe Zinsen für ihre Kredite, da ein vorzeitiger Ausstieg aufgrund der in diesem Fall von den Banken geforderten Vorfälligkeitsentschädigung in aller Regel keine wirtschaftlich vernünftige Option darstellt. Vor allem in den Fällen, in denen der Darlehensvertrag noch eine lange Restlaufzeit hat, würde der Zinsvorteil aus einem neuen Kredit durch die Vorfälligkeitsentschädigung aus dem alten Vertrag wieder aufgehoben. Nicht nur für Bankkunden, die mit einer teuren Immobilienfinanzierung belastet sind, ist dies ein unbefriedigendes Ergebnis. Dabei muss es aber nicht bleiben, denn in vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, ohne die bei Kündigung des Kredits fällig werdende Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aus dem teuren Kredit auszusteigen.

Ausweg bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Eine Möglichkeit, sich vorzeitig und ohne Vorfälligkeitsentschädigung von einem Kreditvertrag zu lösen, ergibt sich bereits dann, wenn der Kreditnehmer nicht oder nur fehlerhaft über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt wurde. Der Gesetzgeber gewährt dem Verbraucher beim Abschluss eines Kreditvertrags ein Recht zum Widerruf, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine Vertragserklärung in Ruhe zu überdenken und ggf. ohne Angaben von Gründen Abstand davon zu nehmen. Die gesetzlich vorgesehene Widerrufsfrist beträgt im Regelfall 14 Tage. Die Frist beginnt aber nur dann zu laufen, wenn der Kreditnehmer eine den gesetzlichen Anforderungen in jeder Hinsicht entsprechende Widerrufsbelehrung erhalten hat. Ist die Belehrung fehlerhaft oder unterbleibt eine Belehrung über das Widerrufsrecht vollständig, fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an. Die Erfahrung zeigt, dass auch Banken und Sparkassen, die in der Regel über eine eigene Rechtsabteilung verfügen, in vielen Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwenden. Dadurch hat der Kreditnehmer unter Umständen noch viele Jahre nach dem Vertragsabschluss die Möglichkeit, sich von dem ihm unliebsam gewordenen Kredit zu lösen.

Rechtsfolge: Keine Vorfälligkeitsentschädigung

Im Fall der fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Kreditnehmer von einer Kündigung des Kreditvertrags absehen und stattdessen einen Widerruf seiner Vertragserklärung aussprechen. In diesem Fall ist der Darlehensvertrag rückabzuwickeln. Die Bank muss die bisherigen Zins- und Tilgungsleistungen erstatten, während der Kreditnehmer das Darlehen ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurück zahlen muss.

Handlungsmöglichkeiten

Nicht selten lehnen Banken und Sparkassen einen Widerruf ihrer Darlehensnehmer mit fadenscheinigen Argumenten ab, weil ihnen daran gelegen ist, an ihren teuren Krediten festzuhalten. Es kommt daher entscheidend darauf, dass der Widerruf des Kreditvertrags mit einer fundierten Begründung zu den Fehlern der Belehrung versehen wird. Je besser diese Begründung ausfällt, umso eher sind die Banken und Sparkassen bereits außergerichtlich zu Gesprächen bereit. In vielen Fällen ermöglicht dies die Aufnahme von Verhandlungen über eine Anpassung der Darlehenskonditionen, so dass schnelle und unkomplizierte Lösungsmöglichkeiten erzielt werden können.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Darlehensnehmern prüfen zu lassen, ob ihre Darlehensverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten. Bei Immobiliendarlehen kann dies schnell einen Vorteil von mehreren Tausend Euro bedeuten. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit fallen im Verhältnis zu den möglichen Einsparungen bei den Kreditkosten regelmäßig relativ gering aus. Über diese Kosten informieren wir Sie gern.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.