Resch Rechtsanwälte: TEXXOl Mineralöl AG seit 2005 ohne Eigenkapital

Resch Rechtsanwälte: TEXXOl Mineralöl AG seit 2005 ohne Eigenkapital
27.02.2014379 Mal gelesen
Schadenersatzansprüche wegen Totalverlustrisiko. Nach eigenen Angaben ist die TEXXOL AG eine gewinnorientierte Öl- und Gasgesellschaft mit Sitz in Buchholz in der Nordheide bei Hamburg.

Ziel des Unternehmens sei der Erwerb von Förderrechten an amerikanischen Erdöl- und Erdgasvorkommen. Gegenwärtig ist die TEXXOL AG demnach an fast 200 Öl- und Gasquellen in Texas und Oklahoma beteiligt.

 

Beworben werden die Sparpläne "Sprint", "Sprint Plus" und "Premium" sowie die Einmalanlagen "Classic" und "Classic Plus". Ratensparpläne werden ab € 50,00 mit Einzahlungsdauern von 8 - 15 Jahren angeboten. Besonders hervorgehoben werden auch "Attraktive Vorabgewinne zwischen 4% und 10%".

 

An diesem Geschäftsmodell, das nach der Bewertung von Resch Rechtsanwälte ein klares Risiko desTotalverlustes beinhaltet, kann sich der Kleinanleger als stiller Gesellschafter beteiligen. Schon aus den rechtlichen Vorgaben hat der stille Gesellschafter keinerlei Mitbestimmungsrechte und nur begrenzte Auskunftsrechte. Es ist eine unternehmerische Beteiligung ohne die Sicherheit, sein eingezahltes Geld zurückzuerhalten.

 

Entgegen der Darstellung auf der Homepage der TEXXOL handelt es sich nicht um ein "Stabiles Sachwertprodukt im Rohstoffmarkt" bei dem "Öl und Gas als Sachwertanlage besser vor Wertverlust und Inflation schützen als traditionelle Investments".

 

Die Bilanzen der TEXXOL Mineralöl AG zeigen ein völlig anderes und erschütterndes Bild:

 

Schon der Jahresabschluss zum 31.12.2005 wies einen Bilanzverlust in Höhe von € 388.745,73 und einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von € 188.745,73 aus. An dieser Situation hat sich seither nichts geändert. So wies auch der letzte veröffentlichte Jahresabschluss zum 31.12.2012 einen Bilanzverlust von € 222.418,95 und einen nicht gedeckten Fehlbetrag von € 22.418,95 aus.

 

Die angekündigten "attraktiven Vorabgewinne zwischen 4% und 10%" sind eine Wunschvorstellung. Die TEXXOL hat seit 2005 keine Gewinne sondern nur Verluste erwirtschaftet.

 

Was kann der Anleger der TEXXOL AG tun?

Eine Beratung durch die Vertriebspartner der TEXXOL AG anhand der zur Verfügung gestellten Vertriebsunterlagen musste von vornherein fehlerhaft sein. So soll nach dem Ratensparplan "Sprint" bei einer Ersteinzahlung von € 1.500,00 und einer monatlichen Einzahlung von € 50,00 bei einer Einzahlungsdauer von 15 Jahren, mithin € 10.500,00, eine Auszahlung von € 19.016,24 über die Jahre erfolgen.

 

Angesichts der Jahresabschlüsse ist diese Darstellung illusorisch und erfolgt "ins Blaue hinein". Tatsächlich dürfte bei entsprechender Fortsetzung der Geschäftstätigkeit bei einer Einzahlung von € 10.500,00, der Betrag der Auszahlungen € 0,00 betragen.

 

Eine Beratung anhand der Vorgaben der TEXXOL begründet einen Schadenersatzanspruch, der die sofortige Einstellung der Ratenzahlung und den Anspruch gegen TEXXOL auf Rückzahlung der geleisteten Beträge zur Folge haben wird.

 

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte bieten den Anlegern der TEXXOL Mineralöl AG die kostenlose Ersteinschätzung ihres Falles an. Füllen Sie den hinterlegten Fragebogen aus oder rufen Sie an unter 030- 8859770.

 

Resch Rechtsanwälte - Anlegerschutz seit 1986.