Kein Schrecken ohne Ende – Widerruf der Kapitalbeteiligung als Lösung

Kein Schrecken ohne Ende – Widerruf der Kapitalbeteiligung als Lösung
25.02.2014308 Mal gelesen
Kapitalbeteiligungen an geschlossenen Fondsmodellen galten lange Zeit als sichere und dennoch renditeträchtige Kapitalanlage. Auch aus steuerlicher Sicht wurden den Anlegern viele Vorteile versprochen.

Investitionen in Kapitalanlagen sollen für den Anleger wachsende Rendite bringen ohne Stress. Doch leider sehen sich betroffene Anleger immer öfters dem Stress mit Verlusten ihrer sichergeglaubten Kapitalanlage ausgesetzt. In der jüngsten Vergangenheit betraf dies die Anleger von Infinus AG, S&K, Rothmann&Cie, ALAG Auto Mobil, Garbe Logimac AG, Albis Fiance, Albis Capital., die oftmals nur durch Hilfe von qualifizierten Rechtsanwälten weiteren Schaden erfolgreich abwenden konnten. Kann man sich im Vorfeld schützen?

 

Was wenn das Geld von Jahr zu Jahr still und leise weniger wird - Müssen Anleger tatenlos zusehen?

Dies ist die Frage der Fragen vieler verzweifelter Anleger, die Rechtsanwalt Schulter immer wieder gestellt wird. Problematisch hierbei ist, dass ein ordentliches Kündigungsrecht dem Anleger in der Regel nicht zusteht und die Kapitalanlage auf mehrere Jahre fest abgeschlossen worden ist. Anleger müssen daher tatenlos zusehen, wie ihr investiertes Geld von Jahr zu Jahr weniger wird, ohne etwas dagegen tun zu können. Besonders schmerzhaft trifft dies die sog. Ratenanleger, die eine Kapitalanlage abgeschlossen haben, bei welcher sie den Investitionsbetrag in monatlichen Raten zahlen können. Die Anleger sind weiterhin verpflichtet, monatlich den vereinbarten Betrag zu zahlen, obwohl sie bereits erkennen können, dass das regelmäßig investierte Geld zu keinen Erträgen führen wird.

 

Doch es gibt Hoffnung - Widerruf heißt das Zauberwort

Rechtsanwalt Schulter von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner erklärt hierzu: "Viele betroffene Anleger und ihre Familien  von geschlossenen Fondsgesellschaften wenden sich oft Hilfe suchend an uns und wollen nicht immer nur Schadensersatz für das investierte Geld, sondern oftmals sich einfach von der sich im Strudel befindlichen Kapitalanlage lösen. Hierbei können wir den Anlegern helfen, da ein Widerruf der Beitrittserklärung in vielen Fällen auch nach Jahren noch möglich ist. Dies ist zurückzuführen auf inhaltliche Fehler der erteilten Widerrufsbelehrung, die dadurch einen späteren Widerruf aus rechtlicher Sicht ermöglicht."

Dadurch entstehen für die Anleger neue Chancen. Es ist zu raten, sich schon frühzeitig von einer defizitär laufenden Kapitalanlage zu lösen. Dieses Vorgehen soll Schäden vermeiden, bevor sie tatsächlich eintreten.

Rechtsanwalt Schulter hierzu: "Wir können von vielen Fällen berichten, in denen sich verzweifelte Anleger leider erst an uns wenden, wenn es fast schon zu spät war. In Gesprächen bestätigen uns die Anleger, dass sie bereits seit Jahren das Bauchgefühl haben, dass ihre Kapitalanlage die versprochenen Ziele nicht erreichen wird. Ein Großteil der Anleger bleibt jedoch untätig und wird erst dann aktiv, wenn die Schäden nicht mehr abzuwenden sind."

Ein Fall aus der Praxis zeigt dies exemplarisch. Ein an einem Schifffonds beteiligter Anleger investierte im Jahre 2006 ca. 70.000 €, die gesamte Altersvorsorge in einer unternehmerischen Beteiligung an. Dabei zahlte er einen großen Teil direkt, den restlichen Investitionsbetrag in monatlichen Raten. In der Folgezeit blieben die versprochenen Gewinne und Ausschüttungen aus. Die Fondsgesellschaft kündigte später an, sich wegen wirtschaftlicher Erfolglosigkeit abwickeln zu wollen. Der Anleger sah diese Entwicklung, konnte jedoch nichts tun, da die Beteiligung auf 15 Jahre fest abgeschlossen war und nicht gekündigt werden konnte. Jeden Monat wurden 100 € von seinem Konto abgezogen und den Anleger überkam das Gefühl, das Geld in ein "großes, dunkles Loch" zu werfen.

 

Rechtsberatung kann neue Wege eröffnen.

Nach einer telefonischen Beratung mit einem Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Schulte und Partner entschloss sich der Anleger, die Beteiligung widerrufen zu lassen. Im Rahmen eines sich anschließenden Gerichtsverfahrens konnte erreicht werden, dass das Beteiligungsverhältnis beendet wurde und der Anleger zumindest einen erheblichen Teil seines investierten Geldes zurückerhielt.

Der Widerruf der Beitrittserklärung bietet daher die Möglichkeit, sich abzeichnende Schäden gar nicht erst eintreten zu lassen und stattdessen das Schiff zu verlassen, bevor es anfängt zu sinken. Anlegern ist zu raten, ihre Kapitalanlage und insbesondere die erteilte Widerrufsbelehrung von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ihre Kapitalanlage gegebenenfalls widerrufen zu lassen.

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist seit Jahren in diesem Gebiet führend tätig. Anleger, die mit der Entwicklung der Kapitalanlage ein schlechtes Bauchgefühl beschleicht, sollten frühzeitig diese Warnungen prüfen und klären lassen. Rechtsanwalt Christian M. Schulter steht gerne für Rückfragen unter schulter@dr-schulte.de oder 030-715206 70 zur Verfügung.

 

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt - Associate

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70