Bankkredite: Formeller Fehler ermöglicht Widerruf

Bankkredite: Formeller Fehler ermöglicht Widerruf
21.02.2014290 Mal gelesen
Vorfälligkeitsentschädigungen und hohe Zinsen einklagbar.

Wer zwischen dem 01.09.2002 und 31.03.2008 zum Beispiel bei der ING DiBa einen Kredit als Verbraucher aufgenommen hat, kann diesen auch heute noch widerrufen. Die ING DiBa hat in dieser Zeit - eventuell auch darüber hinaus - eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Deshalb begann die normale zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Widerruf ist deshalb auch heute noch möglich. Das gilt auch  dann, wenn der Kredit längst abgewickelt ist. Das ist besonders für Kunden interessant, die ihren Kredit vorzeitig getilgt haben und dafür an die ING DiBa eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten. Weiter ist die Möglichkeit des Widerrufs für Kunden interessant, deren Kredit noch läuft, aber zu einem höheren Zinssatz verzinst istals derzeit marktüblich.

"Die Bank hat in der Vergangenheit für Kredite hohe Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt, wenn der Kunde vor Ablauf tilgte. Und bei Kreditverträgen aus der Zeit zwischen 2002 und 2008, die heute noch laufen, werden zum Teil sehr hohe Zinssätze berechnet. Diese sind heute nicht mehr marktüblich. In beiden Fällen kann sich der Kunde wehren, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wir sehen hier sehr gute Erfolgsaussichten", so Rechtsanwalt Nikolaus Bömcke (Rössner Rechtsanwälte).

Weiterführende Informationen unter:

www.roessner.de/ing-diba-bank-kredite-aus-2002-bis-2008-sind-widerrufbar

oder bei:


Nikolaus Bömcke, Rechtsanwalt
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr.4
81925 München
Tel. 089/9989220
www.roessner.de



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