WealthCap Life Britannia - Zweifel an der Anlageberatung? Wie können sich Anleger wehren?

WealthCap Life Britannia - Zweifel an der Anlageberatung? Wie können sich Anleger wehren?
10.02.2014237 Mal gelesen
Was können Anleger, die sich an dem Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia beteiligten, unternehmen, wenn sie Zweifel an ihrer Kapitalanlage haben? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Anleger.

Lebensversicherungen werden mit Sicherheit und Zuverlässigkeit in Verbindung gebracht. Zwar mag in jüngster Zeit die Rendite in Frage gestellt worden sein, doch in den vergangenen Jahren wurden verschiedene, renditeversprechende Kapitalanlagen geschaffen, die in Lebensversicherungen investieren. Hierzu zählt der Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia (HVBFF Life Britannia GmbH & Co. Erste KG). Wie schon im Namen anklingt, investiert dieser Fonds erwarb die Policen britischer Lebensversicherungen.

 

Allerdings ist nicht jeder Anleger des Fonds WealthCap Life Britannia vollkommen zufrieden mit seiner Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds. Dies zeigten Anfragen von Anlegern, die in den vergangenen Monaten an die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gerichtet wurden. Ein häufiges Anliegen dieser Anfragen ist, dass Anleger sich fragen, ob sie überhaupt die "richtige" Kapitalanlage haben.

 

Setzen sich Anleger mit solchen Zweifeln auseinander, können sie beispielsweise ihre Anlageberatung überprüfen lassen. Denn im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung stehen den Anlegern des WealthCap Life Britannia Schadensersatzansprüche zu. Daher stellt sich die Frage, was eine fehlerhafte bzw. ordnungsgemäße Anlageberatung auszeichnet. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat hierzu Anforderungen an eine "anleger- und anlagegerechte Anlageberatung" entwickelt.

 

Anleger müssen vor der Investitionsentscheidung ein umfassendes Bild von den Chancen und Risiken erhalten

 

Grob umrissen erfordert eine ordnungsgemäße Anlageberatung folgendes: In einem ersten Schritt müssen die Ziele und Wünsche eines Anlegers von den Beratern erfasst werden. Anhand dieser Vorgaben muss eine passende Kapitalanlage ausgewählt werden, die in einem zweiten Schritt erläutert werden soll. Hierzu soll den Anleger die Funktionsweise der Kapitalanlage erklärt werden und sie müssen über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden. Die Anleger sollen - kurz zusammengefasst - ein realistisches Bild von der Kapitalanlage erhalten.

 

Hierzu zählt beispielsweise der Hinweis, dass es sich der HVBFF Life Britannia GmbH & Co. KG - so lautet der vollständige Name der Fondsgesellschaft -um eine Kommanditgesellschaft handelt, die unternehmerisch tätig ist und dementsprechend von wirtschaftlichem Erfolg abhängig ist. Aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen bei Lebensversicherungsfonds wie dem WealthCap Life Britannia Verlustrisiken. Diese Risiken sind jedoch nicht mit dem Konzept einer (nominal)sicheren Kapitalanlage zu vereinbaren. Neben der Aufklärung über dieses grundlegende Risiko mussten die Bankberater auch weitere Aufklärungspflichten (z. B. über Provisionen) beachten. Auch sollte Anlegern bewusst werden, dass es grundlegende Unterschiede zwischen deutschen und britischen Lebensversicherungen gibt.

 

Ob und welche rechtlichen Optionen den Anleger des Fonds WealthCap Life Britannia offen stehen, muss anhand des individuellen Einzelfalls überprüft werden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen Lebensversicherungsfonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite HVBFF / WealthCap Fonds

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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