Verfahren gegen Hypo Real Estate: Funkes Fernbleiben unerheblich

Verfahren gegen Hypo Real Estate: Funkes Fernbleiben unerheblich
09.02.2014410 Mal gelesen
Im Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate blieb der ehemalige Vorsitzende Georg Funke dem Prozess fern. Für die Geltendmachung der Ansprüche spiele dies jedoch keine Rolle, so Rechtanwalt Tilp.

Mit der Zeugenvernehmung am 6. Februar 2014 ist das Verfahren gegen die Hypo Real Estate vor dem Oberlandesgericht München in die nächste Runde gegangen. Rechtsanwalt Tilp: "Das Fernbleiben von Georg Funke ist schade. Viele meiner Mandanten hätten ihm gern einmal persönlich gegenüber gestanden. Ich hätte ihm aus anwaltlicher Sicht jedoch ebenfalls empfohlen, aufgrund laufender Ermittlungen gegen ihn von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Für die Geltendmachung unsere Ansprüche spielt sein Fernbleiben allerdings keine Rolle,"

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Hypo Real Estate handelt heute mit Ferien-Immobilien auf Mallorca und war dem Prozess auf Anraten seines Anwalts fern geblieben. Zum aktuellen Stand des Musterverfahrens nach dem KapMuG sehen Sie auch das aktuelle Video von TILP unter: http://www.youtube.com/watch?v=XksGt7tbzjo

 

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einhornstraße 21
D-72138 Kirchentellinsfurt
Telefon: 49-7121-90909-0
Telefax: 49-7121-90909-81
E-Mail: medien@tilp.de

www.tilp.de 

 

Über TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte:

TILP ist seit 1994 eine der führenden deutschen Kanzleien für Investoren.Wir engagieren uns ausschließlich für Kapitalanleger. Die WirtschaftsWoche bezeichnet Andreas Tilp als "die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2013/2014 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur absoluten Spitzengruppe der zwei führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts. 

Die Kanzlei TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst, geschaffen. In den beiden Frankfurter Telekom-Musterverfahren zu DT2 und DT3 vertritt TILP jeweils den Musterkläger, wie auch in den beiden KapMuG-Musterverfahren gegen die CorealCredit Bank AG (vormals AHBR) sowie die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Das KapMuG wurde zum November 2012 grundlegend reformiert, Andreas Tilp war einer der acht Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Reformgesetz. Als stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein DAV sowie in Stellungnahmen zur Europäischen Kommission setzt sich Herr Tilp seit Jahren auch für die Einführung einer Sammelklage auf europäischer Ebene ein.