PROKON: Dr. Steinhübel Rechtsanwälte prüft Staatshaftungsklage

PROKON: Dr. Steinhübel Rechtsanwälte prüft Staatshaftungsklage
07.02.2014476 Mal gelesen
07.02.2014 – Die Negativschlagzeilen um die PROKON-Firmengruppe scheinen nicht abreißen zu wollen. Nun richten sich die Blicke auch auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin soll schon seit 2009 Kenntnis von durchaus fragwürdigen Praktiken des Windparkbetreibers gehabt haben

Prokonkurs?

Die berechtigten Zweifel mehren sich, ob PROKON überhaupt im Stande war, die vereinbarten Zinsen an die Genussrechtsinhaber zu zahlen. Aufgrund aktueller Medienberichte stellt sich zudem die Frage, ob die jetzige Situation des Windparkbetreibers nicht sogar vorprogrammiert war. Einem Bericht der Online-Ausgabe der "Frankfurter Allgemeine" vom 04.02.2014 zufolge sollen Altanleger mit dem Geld neuer Anleger ausbezahlt worden sein, nachdem PROKON zu einer Änderung der Rechtsform gezwungen wurde, dem Ökostromfinanzierer aber das Geld zur Auszahlung an seine damaligen Gesellschafter fehlte. Bei derartigen Praktiken ist der Gedanke an ein Schneeballsystem nicht mehr an den Haaren herbeigezogen.

BaFin

Doch damit nicht genug, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll bereits seit 2009 von diesen Praktiken gewusst, aber nichts unternommen haben. Um eine überzeugende Begründung bemüht sich die deutsche Finanzaufsicht offensichtlich nicht. Es heißt, dass Emissionsprospekte lediglich auf ihre Vollständigkeit hin überprüft würden. Sofern es sich nicht um erlaubnispflichtige Bankgeschäfte handele, seien der BaFin im Weiteren "von Gesetzes wegen die Hände gebunden". Das betreffe alle Produkte des grauen Kapitalmarkts, auch die Genussrechte von PROKON.

Staatshaftung

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte AnlegerschutzkanzleiDr. Steinhübel Rechtsanwälte erachtet die Ausführungen der BaFin für wenig überzeugend. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Finanzaufsicht sehenden Auges derartige Praktiken hinnimmt und zugleich eine ihrer zentralen Aufgaben in der Schaffung von Vertrauen für die Anleger sieht. Nach Expertenmeinungen hätte die BaFin im Fall Prokon ihre Kompetenzen durchaus besser nutzen können. Folglich bleibt zu prüfen, ob die Finanzaufsicht nicht zumindest eine Mitverantwortung trägt und den Genussrechtsinhabern der PROKON-Firmengruppe im Rahmen einer StaatshaftungsklageSchadensersatz schuldet.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.