PROKON - Restrukturierung statt Insolvenzverfahren? – Interessengemeinschaft für Genussrechte-Anleger

PROKON - Restrukturierung statt Insolvenzverfahren? – Interessengemeinschaft für Genussrechte-Anleger
31.01.2014384 Mal gelesen
Eine neue Wendung im Fall PROKON: Die PROKON Regenerative Energie GmbH kündigt an, dass sie an einem Restrukturierungskonzept arbeite.

Der Fall PROKON ist um eine neue Facette reicher. Denn die nach wie vor bestehende Ungewissheit für tausende Genussrechtsinhaber, was auf sie zukommen wird, wurde um eine neue Option erweitert. So wird in einem Schreiben der Geschäftsführung der PROKON Regenerative Energien GmbH und des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 28.01.2014 mitgeteilt, dass an einer weiteren Möglichkeit gearbeitet werden. Es werde ein Restrukturierungskonzept erarbeitet werde, falls das Insolvenzverfahren nicht beschlossen werden sollte.

 

Doch noch ist auch eine Restrukturierung "nur" ein von verschiedenen Möglichkeiten. Denn die entscheidende Frage ist, ob das vorläufige Insolvenzverfahren in ein Insolvenzverfahren mündet oder nicht. Ein Insolvenzverfahren kann von dem Insolvenzgericht nur dann beschlossen werden, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. In diesem Zusammenhang wird es auf die Frage ankommen, ob die Kündigung von Genussrechten überhaupt einen Insolvenzgrund darstellt - dass dies eine durchaus kontroverse Rechtsfrage ist, klang bereits während der Abstimmung der PROKON Genussrechte-Inhaber an.

 

Diese verschiedenen Szenarien bedeuten für betroffenen PROKON Genussrechte-Anleger, dass sie Veränderungen entgegensehen - sei es durch ein Insolvenzverfahren oder durch eine Restrukturierung. Der Fall PROKON wird für die Anleger mit jeder neuen Option komplexer. Wünschen Anleger angesichts dessen anwaltliche Vertretung, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits in anderen Insolvenzverfahren betroffene Anleger.

 

Mehr Informationen:

www.prokon-schutzgemeinschaft.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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