PROKON und die Ungewissheit, wie es nach dem Insolvenzantrag für die Genussrechte-Anleger weitergeht

PROKON und die Ungewissheit, wie es nach dem Insolvenzantrag für die Genussrechte-Anleger weitergeht
30.01.2014224 Mal gelesen
Nach dem Insolvenzantrag der PROKON Regenerative Energien GmbH werden die betroffenen Genussrechte-Anleger mit neuen, möglichen Szenarien, wie es weitergehen könnte, konfrontiert. Interessengemeinschaft für Anleger.

Das vorläufige Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH nimmt allmählich Gestalt an. Doch für die Anleger, die in PROKON Genussrechte investierten, besteht nach wie vor Ungewissheit, es für ihr investiertes Geld weitergehen könnte und was konkret auf sie zukommt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der weitere Verfahrensablauf in erster Linie von einer Rechtsfrage abhängt.

 

Es geht um die Frage, ob das vorläufige Insolvenzverfahren überhaupt in ein Insolvenzverfahren münden kann. Ein Insolvenzverfahren kann von dem Insolvenzgericht nur dann beschlossen werden, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. In diesem Zusammenhang wird es auf die Frage ankommen, ob die Kündigung von Genussrechten überhaupt einen Insolvenzgrund darstellt - dass dies eine durchaus kontroverse Rechtsfrage ist, klang bereits während der Abstimmung der PROKON Genussrechte-Inhaber an. Seitens PROKON werden bereits erste Pläne für den Fall geschmiedet, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird. Letztendlich hängt jedoch alles von der noch ausstehenden Entscheidung des Insolvenzgerichts ab.

 

Für die betroffenen Anleger bedeutet dies in erster Linie, dass Entscheidendes noch ungeklärt ist. Es lässt sich jedoch bereits jetzt festhalten, dass die PROKON Genussrechte-Anleger Veränderungen entgegensehen - sei es durch ein Insolvenzverfahren oder durch eine Restrukturierung. Wünschen Anleger angesichts der verschiedenen (rechtlichen) Fragestellungen eine anwaltliche Vertretung, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits in anderen Insolvenzverfahren betroffene Anleger.

 

Mehr Informationen:

www.prokon-schutzgemeinschaft.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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