PROKON – Wegen offener Fragen bleibt es für die Genussrechte-Anleger weiterhin spannend

PROKON – Wegen offener Fragen bleibt es für die Genussrechte-Anleger weiterhin spannend
29.01.2014285 Mal gelesen
Die erste Aufregung nach dem Insolvenzantrag der PROKON Regenerative Energien GmbH ist verflogen. Das Verfahren wird für die PROKON Genussrechte-Anleger aber weiter spannend bleiben. Betroffene Anleger können sich Interessengemeinschaft anschließen.

Rund eine Woche nach dem für Wirbel sorgenden Insolvenzantrag der PROKON Regenerative Energien GmbH ist die Zahl der PROKON-Schlagzeilen in den Medien zurückgegangen und der "Verfahrensalltag" hat Einzug gehalten. Derzeit wird vom vorläufigen Insolvenzverwalter unter anderem festgestellt, wie es um das "Ist" dieser Gesellschaft bestellt ist. Doch für die ebenfalls betroffenen Inhaber von PROKON Genussrechten bleibt die weitere Entwicklung dieses Verfahrens weiter von großem Interesse.

 

Denn in rechtlicher Hinsicht unterscheidet sich das Insolvenzeröffnungsverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH von vielen anderen. Da der Insolvenzantrag wegen einer Welle von Kündigungen von Genussrechtskapital bei Gericht eingereicht wurde, hängt der weitere Gang des Verfahrens zentral von der Frage ab, ob die Kündigung von Genussrechten überhaupt einen Insolvenzgrund darstellt. Je nach dem, wie diese Rechtsfrage gelöst werden wird, wird aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ein Insolvenzverfahren oder eben nicht.

 

Angebote für PROKON Genussrechte?

 

Eine andere Entwicklung hängt nicht unmittelbar mit dem weiteren Gang des Insolvenzeröffnungsverfahrens zusammen. Laut Presseberichten sollen von Fondsanbietern Angebote für PROKON Genussrechte erstellt werden. Die "offiziellen" Angebote an die Anleger liegen derzeit noch nicht vor, sodass sich noch nichts Konkretes dazu sagen lässt. Es sei jedoch daran erinnert,, dass eine Insolvenzanmeldung nicht zu einem "automatischen Totalverlust" führt und dass Anleger deshalb genau rechnen sollten, wenn sie entsprechende Angebote erhalten.

 

Der Fall PROKON wird für die betroffenen Genussrechte-Inhaber wohl weiter "spannend" bleiben. Anleger, die angesichts der Komplexität des Falls anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits in anderen Insolvenzverfahren betroffene Anleger. Nun wurde auch die Anleger von PROKON Genussrechten eine Interessengemeinschaft gegründet. Es soll ermittelt werden, welche (insolvenz)rechtlichen Optionen den betroffenen Anlegern offenstehen.

 

Mehr Informationen :

www.prokon-schutzgemeinschaft.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

prokon@dr-stoll-kollegen.de

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