Nach dem Gang zum Insolvenzgericht: Interessengemeinschaft für PROKON Genussrechte-Anleger

Nach dem Gang zum Insolvenzgericht: Interessengemeinschaft für PROKON Genussrechte-Anleger
28.01.2014268 Mal gelesen
Die Geschehnisse rund um PROKON werden die betroffenen Genussrechte-Inhaber noch eine Weile beschäftigen. Betroffene Anleger können sich Interessengemeinschaft anschließen.

Der Fall PROKON hat viele Facetten: Die Frage, wie es für die betroffenen Arbeitnehmer weitergehen wird, gehört genaus dazu wie die (politische) Diskussion, welche Lehren für den Kapitalmarkt aus diesen Ereignissen gezogen werden soll. Für tausende Anleger, die von der Insolvenzanmeldung der PROKON Regenerative Energien GmbH betroffen sind, liegt der Fokus jedoch auch auf der weiteren Entwicklung des Insolvenzeröffnungsverfahrens.

 

So hängt die weitere Entwicklung des Fall PROKON unter anderem davon ab, ob es überhaupt zu einem Insolvenzverfahren kommen kann. In diesem Zusammenhang geht es um die Frage, ob die Kündigung von Genussrechten überhaupt einen Insolvenzgrund darstellt. Von der Klärung dieser Frage hängt es u.a. ab, ob aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ein Insolvenzverfahren werden kann.

 

Eine andere Entwicklung hängt nicht unmittelbar mit dem weiteren Gang des Insolvenzeröffnungsverfahrens zusammen. Laut Presseberichten sollen von Fondsanbietern Angebote für PROKON Genussrechte erstellt werden. Die "offiziellen" Angebote an die Anleger liegen derzeit noch nicht vor, sodass sich noch nichts Konkretes dazu sagen lässt. Es sei jedoch daran erinnert,, dass eine Insolvenzanmeldung nicht zu einem "automatischen Totalverlust" führt und dass Anleger deshalb genau rechnen sollten, wenn sie entsprechende Angebote erhalten.

 

Der Fall PROKON wird für die betroffenen Genussrechte-Inhaber wohl weiter "spannend" bleiben. Anleger, die angesichts der Komplexität des Falls anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits in anderen Insolvenzverfahren betroffene Anleger. Nun wurde auch die Anleger von PROKON Genussrechten eine Interessengemeinschaft gegründet. Es soll ermittelt werden, welche (insolvenz)rechtlichen Optionen den betroffenen Anlegern offenstehen.

 

Mehr Informationen:

www.prokon-schutzgemeinschaft.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

prokon@dr-stoll-kollegen.de

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