Madoff Victim Fund - Möglichkeit zur Rückholung von Geldern im Fall Madoff

Madoff Victim Fund - Möglichkeit zur Rückholung von Geldern im Fall Madoff
27.01.2014591 Mal gelesen
Im Fall Madoff besteht für Geschädigte bis Ende Februar 2014 die Möglichkeit, Geld aus sichergestellten Vermögenswerten zurückzuerlangen.

Bis 28.02.2014 können Ansprüche aus Schäden, die im Betrugsfall "Madoff" entstanden sind, beim Madoff Victim Fund (MVF) angemeldet werden. Der MVF in den USA wird geschädigten Anlegern Gelder auszahlen, die vom Fall Madoff betroffen sind. Laut den Informationen des MVF wurden hierzu insgesamt 4 Milliarden USD sichergestellt. Die Gelder wurden im Rahmen des Strafverfahrens beschlagnahmt.

Zum Erhalt von Schadensersatz muss eine korrekte Anmeldung der Ansprüche gegenüber dem MVF erfolgen. Unsere Kanzlei ist bereits für einige geschädigte Anleger aktiv. Wir erwarten, dass es aufgrund der enormen Vermögenswerte zu größeren Auszahlungen an geschädigte Anleger kommen wird. Der MVF erscheint unseres Erachtens momentan als sinnvollste Möglichkeit, um im Rahmen des Betrugssystems von Madoff Gelder zurückzuerlangen.

Dies betrifft nicht nur diejenigen Anleger, die ihr Geld bei Madoff direkt angelegt hatten, sondern auch die diejenigen, die über Banken, Fondsverwalter oder Vermögensverwalter ihr Geld in Fondsvermögen investierten und daher indirekt vom Betrugssystem betroffen sind.

Nähere Einzelheiten können Sie gerne mit unserer Kanzlei klären. Wir sind gerne bereit, die Anmeldung der Ansprüche vorzunehmen. Wir bitten betroffene Anleger allerdings die Anmeldefrist zum 28.02.2014 und einen entsprechenden Vorlauf von ca. 2 Wochen für unsere Kanzlei zu beachten, weil wir von den Anlegern diverse Unterlagen zur Anspruchsanmeldung benötigen.

Mehr Informationen: www.tilp.de

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einhornstraße 21
D-72138 Kirchentellinsfurt
Telefon: 49-7121-90909-0
Telefax: 49-7121-90909-81
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TILP ist seit 1994 eine der führenden deutschen Kanzleien für Investoren. Wir engagieren uns ausschließlich für Kapitalanleger. Die WirtschaftsWoche bezeichnet Andreas Tilp als "die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2013/2014 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur absoluten Spitzengruppe der zwei führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts.