Prokon-Insolvenz: Was Anleger jetzt wissen müssen

Aktien Fonds Anlegerschutz
23.01.2014176 Mal gelesen
Mehr als eine Milliarde Euro haben Anleger beim Windkraftfinanzierer Prokon angelegt. Nun hat Prokon Insolvenz angemeldet. Die Anleger beschäftigt nun die Frage, ob sie ihr Geld jemals wiedersehen. Dies hängt von vielen Faktoren ab.

Der Windparkbetreiber Prokon ist pleite. Das Unternehmen aus Itzehoe bei Hamburg bestätigte am 22.01.2014, Insolvenzantrag gestellt zu haben. Am Ende half dem Windkraftspezialisten Prokon auch nicht mehr, dass mehr als die Hälfte der Genussrechtsinhaber zusicherten, ihr Geld nicht abzuziehen. Das Unternehmen musste Insolvenz anmelden. Der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Itzehoe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist auf erneuerbare Energien spezialisiert.

Ist das Geld der Anleger weg?

Für eine Antwort auf diese Frage ist es zu früh. Der vom Amtsgericht Itzehoe bestellte Insolvenzverwalter wird eine Bestandsaufnahme machen müssen. "Nun kommt erstmals unabhängiger Sachverstand von außen in das Unternehmen, um zu schauen, wo das Geld der Anleger ist, ob es ordnungsgemäß eingesetzt wurde. Das ist die gute Nachricht", sagt Rechtsanwalt Florian Bolsinger von der Kanzlei HBC Rechtsanwälte aus Waiblingen bei Stuttgart. Erst danach werde klar sein, wie werthaltig Prokon tatsächlich ist.

Wie lange kann die Prüfung dauern?

In der Regel dauert eine Bestandsaufnahme des Insolvenz-Verwalters mehrere Monate. Das Hauptproblem bei Prokon war unter anderem die mangelnde Transparenz. Testierte Jahresabschlüsse fehlten, niemand weiß bislang, womit Prokon die hohen Zinsen von mindestens sechs Prozent zahlte. Dies alles aufzuarbeiten wird vermutlich lange dauern.

Welche Ansprüche haben die Genussrechtsinhaber von Prokon?

Rufen Sie uns an. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutert Ihnen Rechtsanwalt Florian Bolsinger Ihre Chancen und Möglichkeiten sowie geben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen. Telefon 07151 - 50 28 393 oder auf Anfrage per E-Mail unter info@hbc-rechtsanwälte.de.