PROKON ist insolvent! Kanzlei des Bundesministers a.D. Gerhart Baum bildet eine Interessengemeinschaft für PROKON-Anleger

PROKON ist insolvent! Kanzlei des Bundesministers a.D. Gerhart Baum bildet eine Interessengemeinschaft für PROKON-Anleger
23.01.2014702 Mal gelesen
Das in Schieflage geratene Windkraftunternehmen PROKON Regenerative Energien GmbH hat den Kampf um die Abwehr der Insolvenz verloren. Am 22.01.2014 musste PROKON bei dem Amtsgericht Itzehoe Insolvenzantrag stellen (28 IN 11/14).

PROKON finanzierte sich überwiegend über Genussrechte und sammelte von über 75.000 Kleinanlegern 1,4 Mrd. Euro ein. Die Genussrechts-Anleger werden in der Insolvenz jedoch zuletzt ausbezahlt, da sie als Eigenkapitalgeber hinter allen anderen Gläubigern befriedigt werden.

Genussrechtsinhabern drohen Verluste

Anleger müssen jetzt mit empfindlichen Verlusten rechnen. Ausweislich der von PROKON auf deren Interseite veröffentlichten Zahlen ist das Stammkapital vollständig aufgezehrt und das Genussrechtskapital bereits mit über 100 Mio. Euro angegriffen worden.

Ein Totalverlust dürfte allerdings unwahrscheinlich sein. Wie hoch die Verluste für die Anleger aber  tatsächlich sein werden und mit welcher Quote zu rechnen ist, kann derzeit niemand seriös sagen, da PROKON seit 2011 keine nachvollziehbaren und insbesondere testierten Zahlen mehr vorgelegt hat. Es bleibt auch abzuwarten, ob die von Rodbertus stets hervorgehobenen stillen Reserven tatsächlich gehoben werden können. Fest steht, dass die Erträge der PROKON aus den Windenergieanlagen seit Jahren hinter den Prognosen zurückgeblieben sind. Seit 2011 konnte PROKON aus dem operativen Geschäft nicht annähernd die Erträge erwirtschaften, die es den Anlegern an Zinsen versprochen hatte. Wenn die verfehlten Prognosezahlen des Unternehmens Grundlage für die Bewertung der stillen Reserven waren, dürfte sich hier ein massiver Korrekturbedarf ergeben.

Durch das Insolvenzverfahren kommt nun erstmals mit dem Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin ein unabhängiger Sachverstand von außen in das Unternehmen, der prüfen kann, ob das Geschäftsmodell der PROKON tatsächlich tragfähig ist. Die Bestandsaufnahme des Insolvenzverwalters wird zeigen, welche Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind und ob eine Fortführung des Unternehmens lohnt.

 Was sollten Anleger jetzt tun?

Anleger sollten jetzt vor allem Ruhe bewahren und sich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Derzeit gibt es für sie nicht zu veranlassen. Es laufen für Anleger weder Fristen noch sind Termine zu beachten.

Die Frage, ob Kündigungen vorteilhaft sind, hat sich erledigt, da das Genussrechtskapital automatisch fällig wird, sobald das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Itzehoe eröffnet wird. Anleger die ihr Genussrechtskapital bereits gekündigt haben, werden leider keine Zahlungen mehr erhalten, selbst wenn diese noch rechtzeitig vor der heutigen Antragstellung einen Vollstreckungstitel erlangt haben, da mit dem Insolvenzantrag ein Vollstreckungsverbot verhängt wurde.

Anleger sollten Interessen bündeln!

baum reiter & collegen bildet Interessengemeischaft

Wichtig für die auf mehr als 75.000 Anleger versprengte Gläubigergemeinschaft ist jetzt, dass sie ihre Interessen bündeln, um auf Augenhöhe mit dem Insolvenzverwalter über den Insolvenzplan verhandeln zu können. Hierzu hat die Kanzlei des ehemaligen Bundesministers Gerhart Baum, baum reiter & collegen, eine Interessengemeinschaft für PROKON-Anleger gegründet, die über die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens sowie über die für die Anleger notwendigen Schritte und Termine unabhängig und objektiv informiert. Interessierte PROKON-Anleger können sich unter PROKON@baum-reiter.de oder www.prokon-schaden.de kostenlos und unverbindlich registrieren lassen.