Vorsicht Kosten !

Aktien Fonds Anlegerschutz
15.01.2014441 Mal gelesen
Risikoreiche Empfehlungen zu Prozesssituationen bei Albis Capital AG & Co.KG i.L. und der Albis Finance AG

Zur Zeit erscheinen wieder vermehrt Internetartikel zum Thema Prospektfehler und Schadensersatz im Falle der Albis Capital AG & Co. KG i.L. und im Falle der Albis Finance AG. Das Gesellschaftsrecht und die Vielzahl aller Gesellschaftsverträge sieht - bei gescheiterten Kapitalanlagemodellen in Gestalt einer Kommanditgesellschaft o.Ä. - vor, dass die Kommanditisten als Kapitalanleger gewinnunabhängige Ausschüttungen zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern wieder einzahlen müssen. Der direkte Anspruch eines "Dritten", also eines Gläubigers der Gesellschaft gegen den Anleger ergibt sich aus dem Gesetz, nämlich aus § 172 IV HGB (Handelsgesetzbuch). Die Rückzahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen ist zwar bedauerlich und schmerzhaft aber unerlässlich da sonst höhere Kosten drohen.

Eine Kammer des Landgerichts Hamburg hat nun am 09.01.2014 die vorläufige Rechtsauffassung geäußert, dass der Prospekt der Albis Capital AG & Co. KG i.L. in einem Punkt (Classic plus) fehlerhaft sein könnte. Keineweitere Kammer des Landgerichts Hamburg vertritt derzeit diese Meinung, im Gegenteil. Bisher hat keine andere Kammer des Landgerichts Hamburg diese Meinung vertreten. Darüberhinaus gelten sowieso die Grundsätze fehlerhafter Gesellschaft, dass heißt eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals kommt nicht in Betracht um einen sogenannten "Wettlauf der Gesellschafter" zu vermeiden. Letztlich sind Ansprüche wegen behaupteter Prospektfehler aus 2004 im Falle der Albis Capital AG & Co.KG i.L. und der Albis Finance AG auch verjährt. Leider wird auf diese Problemstellungen bei der Beratung von Mandanten in diesem Bereich nur selten hingewiesen. Wir warnen daher vor vorschnellen Entscheidungen und regen an, eine fachkundige Anwaltskanzlei aufzusuchen die eine vernünftige Einigung anstrebt und nicht direkt zur Klage rät. Eine solche Klage zieht Kosten nach sich, die weitaus höher sind als die Kosten im Falle einer außergerichtlichen Einigung.