Ihnen wird vorgeworfen, bei der Ausgabe der Orderschuldverschreibungen falsche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Infinus Future Business gemacht zu haben.
Warnung von Resch Rechtsanwälten schon im April 2013
Nach den Erfahrungen von Resch Rechtsanwälten ist dieses nicht verwunderlich. "Bereits im April 2013 haben wir uns die Zahlen der Future Business Gruppe angeschaut", erklärt dazu Anlegeranwalt Jochen Resch, "im Ergebnis hatten wir große Zweifel, ob das Konzept der Future Business Gruppe funktionieren kann. Dass die Wirtschaftsprüfer dieses Risiko übersehen konnten, war für uns nicht nachvollziehbar."
Haftungsansprüche gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Nun gilt es, neben den Haftungsansprüchen gegen die Vermittler der Orderschuldverschreibungen, auch potentielle Haftungsansprüche gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zu prüfen.
Resch Rechtsanwälte. Anlegerschutz seit 1987. 28 Jahre Erfahrung im Anlegerschutz.
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