Prokon – jetzt sind die Anleger gefragt!

Prokon – jetzt sind die Anleger gefragt!
12.01.2014229 Mal gelesen
Prokonanleger wurden von der Geschäftsführung informiert, dass die fälligen Zinsen für Januar 2014 einbehalten werden und dass man auf Rückforderungen verzichten soll.

Prokonanleger wurden von der Geschäftsführung informiert, dass die fälligen Zinsen für Januar 2014 einbehalten werden, um sie weiter zu investieren. Als Mittel setzt Prokon nicht wie üblich auf die Zustimmung der Anleger, sondern setzt juristisch fragwürdig den Anlegern eine 8 - wöchige Widerspruchsfrist.
Anleger müssen demnach soweit sie mit einer Reinvestierung nicht einverstanden sind, ausdrücklich wiedersprechen. Prokon setzt mit dieser Vorgehensweise wohl auf die fehlende Entschlussfreudigkeit und gegebenenfalls auch auf die Vergesslichkeit einiger Anleger.

PROKON bittet Anleger um Ratenzahlung und Widerruf ihrer Kündigungen
Neben dem Versuch, die Zinsen nicht auszuzahlen zu müssen, werden nach Presseberichten die Anleger der PROKON, die ihre Genussrechte bereits gekündigt haben, mit der Aufforderung angeschrieben, die Kündigung entweder zu widerrufen oder jedenfalls der PROKON für die Rückzahlung der Zeichnungssumme eine Ratenzahlung von drei, sechs oder mehr Monatsraten anzubieten.

Jahresabschlüsse 2012 - weiterhin ohne Testat, Bilanz negativ
Nach einem Bericht der Stiftung Warentest vom 23.12.2013 hat die Gesellschaft nunmehr den Entwurf für den Konzernabschluss 2012 veröffentlicht. Ferner wurde der Jahresabschluss der PROKON Unternehmensgruppe sowie den Jahresabschluss 2012 für PROKON Regenerative Energien GmbH, die zur Unternehmensgruppe gehört veröffentlicht. Danach war bereits zum Bilanzstichtag 2012 das Eigenkapital des Konzerns und der Genussrechtsgesellschaft negativ.

Justus rät:
Nach all dem erhärtet sich unsere Befürchtung, dass die Kapitalanlagegesellschaft Verluste macht, für die ggf. am Ende die Genussrechteinhaber haften werden.
Anleger bei Prokon sollten nicht nur dem Zinseinbehalt widersprechen, sondern aufgrund der negativen Anzeichen einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um sich schnellstmöglich hinsichtlich der Möglichkeiten zur Rückabwicklung der Anlage beraten zu lassen.

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Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Julia von Bredow
Rechtsanwalt Knud J. Steffan