Die nackte Wahrheit! Das Eigenkapital ist weg!
Man muss schon tief in die Firmenstatistik auf der Internetseite der Prokon einsteigen, um die entscheidenden Zahlen zu finden. Reines Dynamit. Nach der teilkonsolidierten Zwischenbilanz der Geschäftsbetrieb Windenergie und Genussgesellschaft zum 31.12.2013 ist das Stammkapital aufgezehrt. Die Haben-Bilanzseite weist bei der Genussrechtsgesellschaft Prokon Regenerative Energien GmbH die Summe aus Eigenmitteln und Genussrechtskapital Ende August 2013 1.045.526.668,00 Euro aus. Und dann der Schock. Das Genussrechtskapital wird mit 1.152.598.628,00 Euro angegeben. Im Klartext: Das eingeworbene Genussrechtskapital ist um 107 Millionen Euro höher als die tatsächlich vorhandene Summe aus beidem - Genussrechtskapital und Eigenkapital - zusammen. Das bedeutet: Das Eigenkapital ist weg.
Hohe Verluste bei Prokon
Zudem gibt es riesige Verluste: Die Prokon Regenerative Energien weist Verluste von mehr als 107,2 Millionen Euro aus.
Gleiches gilt für die gesamte Prokon Unternehmensgruppe. Die Prokon Unternehmensgruppe leitet das Geld der Anleger an die verschiedenen Prokon-Unternehmungen weiter. Die Prokon Unternehmensgruppe weist ein Eigenmittel- und Genussrechtskapital von 1,2 Millarden Euro aus. Das eingesammelte Genussrechtskapital beträgt rund 1,3 Milliarden Euro. Auch daraus folgt, dass das Stammkapital der Prokon Unternehmensgruppe aufgebraucht ist.
Die Prokon Unternehmensgruppe hat Verluste von mehr als 194 Mio. Euro zum 31.12.2013 aufgehäuft.
Stille Reserven bei Prokon auf Null
Ursprünglich wollte die Prokon argumentieren, sie habe doch erhebliche stille Reserven. Auf Druck der Wirtschaftsprüfer hat dann aber Prokon nachgegeben und in der endgültigen Bilanz für 2012 den Wert der stillen Reserven auf Null festgesetzt. Es gibt also keine Schere mehr zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen Verkehrswert der Prokon-Anlagen. Prokon hat mithin keine Reserven mehr über den Buchwert hinaus. Die nicht durch Gewinne abgedeckten Zinsausschüttungen können von Prokon nicht mehr bei einem Verkauf der Anlagen abgefangen werden.
Prokon bestreitet das. Die Rückzahlungen für das Genussrechtskapital könne allein aus bestehenden Projekten geleistet werden.