CS Euroreal: Auch Ende 2013 fragen Anleger nach, ob ihnen rechtliche Ansprüche zustehen

CS Euroreal: Auch Ende 2013 fragen Anleger nach, ob ihnen rechtliche Ansprüche zustehen
06.12.2013438 Mal gelesen
Vor ca. 1 ½ Jahren ereilte den Fonds CS Euroreal das Aus. Doch auch Ende des Jahres 2013 gibt es nach wie vor Anleger des offenen Immobilienfonds, die wissen möchten, ob sie rechtliche Schritte einleiten können.

Als der offene Immobilienfonds CS Euroreal im Mai 2012 aufgelöst wurde, stellten sich viele Anleger die Frage, ob sie Schadensersatz fordern können. Doch auch rund 1 ½ Jahre später ist das Thema noch längst nicht für alle Anleger passé. Es gibt es nach wie vor Anleger des CS Euroreal, die bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH anfragen, ob und welche Ansprüche ihnen wegen ihrer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zustehen.

 

Eine häufige Frage der betroffenen Anleger ist, ob es in ihrem Fall Möglichkeiten gibt, Schadensersatz zu erlangen. Um dies klären zu können, kann beispielsweise die Anlageberatung überprüft werden. So stehen den Anlegern des offenen Immobilienfonds im Fall von Beratungsfehlern Schadensersatzansprüche zu. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klärt für Anleger, ob Beratungsfehler vorliegen und ob sich deswegen Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen. Dass es sich bei der rechtlichen Überprüfung der Anlageberatung um einen wichtigen Ansatzpunkt handelt, zeigt sich in der Praxis immer wieder. Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfordert, dass Anleger über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Hierzu zählen insbesondere das Risiko einer Schließung und das Risiko einer Liquidation, die jedem offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen innewohnen. Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger von ihrer Bank zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des CS Euroreal rechtzeitig angeboten werden.

 

Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden und ob Anleger ggf. ihre Ansprüche durchsetzen können, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den CS Euroreal überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden. Es wurden bereits Klagen für Anleger verschiedener offener Immobilienfonds erfolgreich bei Gericht durchgefochten.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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