Capital Sachwert: Vergleiche für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds, Frankonia Sachwert AG, Deltoton AG, Südwestrenta, CIS u.a

Capital Sachwert: Vergleiche für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds, Frankonia Sachwert AG, Deltoton AG, Südwestrenta, CIS u.a
02.12.2013928 Mal gelesen
Erfolge für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG, Frankonia Sachwert AG ,Deltoton AG, Südwestrenta u.a Schadenersatz, Vergleich oder nur Auseinandersetzungsguthaben? Achtung: 10-jährige Verjährung ab Zeichnungszeitpunkt!

Neue Urteile und Vergleichsschlüsse

Seit vielen Jahren vertreten wir Anleger der Capital Sachwet Alliance (CSA) und Frankonia Sachwert, Deltoton AG. Diese müssen oft erst nach Jahren oder am Ende der Laufzeit feststellen, das ein Großteil ihrer eingezahlten Altersvorsorge durch die Verlußte der Gesellschaft aufgefressen ist, sie also bei Vertragsschluss falsch beraten worden sind.
Bei Kündgung oder Nichtzahlung wurden unsere Mandanten oft mit pauschalen Schadenersatzforderungen und negativem Auseinandersetzungsguthaben verschreckt und so zur Weiterzahlung veranlasst.

Lassen sie ihre Ansprüche rechtzeitig prüfen. Wir konnten in der Vergangenheit in den meißten Fällen vernünftige Zahlungsvergleiche mit der CSA schließen. 

Erfolge für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG, Frankonia Sachwert AG (Deltoton AG), Südwestrenta u.a

Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 03.04.2009
Zum einen hat das OLG Nürnberg einem Anleger, der eine Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co erworben hat, recht gegeben und die Berufung der Südfinanz AG gegen das Urteil des LG Regensburg zurückgewiesen. Dem Anleger hat das Gericht Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Ebenfalls soll er künftig von allen Verbindlichkeiten hinsichtlich seiner Kommanditbeteiligung freigesprochen werden, sodass auf ihn auch keine weiteren Rateneinlagen mehr zukommen sollen.

Landgerichts Tübingen verurteilt CSA und Deltoton zur Rückabwicklung
Auch das Landgericht Tübingen hat Pressemitteillungen zufolge im Februar 2010 einem Anleger die komplette Rückabwicklung seiner Beteiligungen an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG sowie Deltoton AG zugesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der offensichtlichen Falschberatung durch einen schlecht ausgebildeten Vermittler. Zusätzlich zu der Zug-um-Zug Rückabwicklung der Beteiligungen wurden dem Kläger entgangener Gewinn sowie der Ersatz außergerichtlicher Kosten zugesprochen.

Insgesamt dürften den Kommanditisten (Anlegern) aber nach herrschender Rechtsprechung nur das sogenannte Auseinandersetzungsguthabe zustehen.

Wir raten daher grundsätzlich dazu, nicht weiter in die Verträge einzubezahlen, diese vorzeitig kündigen zu lassen und einen angemessen Vergleich verhandeln zu lassen. Dies durch einen hier erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Verjährung:

Immer zu beachten ist hierbei neben der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung immer die 10jährige absolute Verjährung, welche taggenau an Zeichnung (Vertrasgsschluss) zu laufen beginnt. Wer also Ende 2003 gezeichnet hat, sollte dringend handeln.

Lesen Sie hier mehr zur CSA: http://www.kanzleimitte.de/capital-sachwert-alliance---csa-_546.html