Infinus AG - KAP Rechtsanwälte beantworten weitere Fragen der Anleger

Infinus AG - KAP Rechtsanwälte beantworten weitere Fragen der Anleger
28.11.2013526 Mal gelesen
Kann ich mich als Anleger bei einem Nachrangdarlehn noch auf ein Widerrufsrecht berufen? Habe ich Anspruch auf die 100 % Rückzahlung und kann sich diese während des Insolvenzverfahrens für mich günstig entwickeln?...

In den diese Woche von uns durchgeführten Informationsveranstaltungen zeigte sich eine nachvollziehbare starke Verunsicherung der Anleger, insbesondere durch zahlreiche Meldungen von verschiedener Seite. Daher beantworten hier KAP Rechtsanwälte, weiter die drängendsten gestellten Fragen für Sie als Anleger.
An dieser der Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Beantwortung der Fragen eine individuelle Prüfung Ihres Falles nicht ersetzen kann. (Stand: 28.11.2013)
 
Ich habe ein Nachrangdarlehn abgeschlossen und zum 18.10.13 das Geld überwiesen. Habe ich noch ein Widerrufsrecht bzw. bringt das was?

KAP Rechtsanwälte: Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tage ist leider in Ihrem Fall schon abgelaufen. Auch eine ggf. längere Widerrufsfrist wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung dürfte Ihnen wenig bringen, da auch bei Widerruf Ihre Forderung nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann. Es dürfte in Ihrem Fall also ratsam sein, nach anderen Möglichkeiten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen außerhalb des Insolvenzverfahrens zu suchen.

In meiner Orderschuldverschreibung sind seitens des Vermittlers schriftlich Angaben gemacht worden, dass ein Rückzahlungsanspruch von 100 % besteht, was kann man hiervon halten?

KAP Rechtsanwälte: Grundsätzlich ist das natürlich richtig, denn die Gesellschaft müsste Ihnen - wenn sie bei Fälligkeit noch nicht in der Insolvenz ist - die Forderung aus der Orderschuldverschreibung zu 100% auszahlen. Allerdings hätten Sie hierbei auch auf das so genannte Emittentenrisiko hingewiesen werden müssen. Dies wäre ein Hinweis auf das gewesen, was jetzt eingetreten ist, nämlich dass Sie im Falle der Insolvenz der Gesellschaft gerade nicht mit einer Rückzahlung von 100% rechnen können, sondern hier ein sehr hoher Verlust bis zum Totalverlust drohen kann. Wurden Sie hierüber nicht ausreichend informiert, könnte dies Schadensersatzansprüche auslösen. Eine solche Frage ist jedoch in der Regel im Einzelfall unter Würdigung aller Umstände zu prüfen.

Ich warte auf die Rückzahlung einer Orderschuldverschreibung und habe auch schon das Zertifikat zurückgesendet. Leider habe ich noch keine Bestätigung erhalten. Kann ich noch kurzfristig mit einer Rückzahlung rechnen?

KAP Rechtsanwälte: Auch hier müssen wir leider sagen, dass eine Rückzahlung in der nächsten Zeit nicht zu erwarten ist, da auch Ihre Ansprüche als Ansprüche gegenüber dem Emittenten zur Insolvenztabelle anzumelden sind und daher erst am Ende des Insolvenzverfahrens mit einer Auszahlung zu rechnen ist.

Gibt es mit der Zeit Aussicht auf höhere Rückzahlungen im Insolvenzverfahren?

KAP Rechtsanwälte: Leider nein. Da das Insolvenzverfahren an sich auch Kosten verursacht ist davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse nicht wesentlich steigen wird. Über genauere Zahlen und Aussichten wird Sie der Insolvenzverwalter sicher bei Zeiten informiert halten.

Diese und weitere Antworten können Sie auf www.infinus-schutzgemeinschaft.com nach lesen:

Wird die Insolvenzmasse für jedes einzelne Unternehmen (also Mutter/Tochterunternehmen) bestimmt oder nur für die Future Business als sog. "Mutter"?

Meine Rechtsschutzversicherung verlangt Prospekte und Anlagen der Infinus bzw. Beratung - sollte man diese der Rechtsschutz zusenden oder reicht der Weg über den Rechtsanwalt für die Deckungsanfrage?


KAP Rechtsanwälte informieren in weiteren kostenlosen Informationsveranstaltungen betroffene Anleger zum Thema "Wie geht es nun für geschädigte Anleger eines der größten Anlageskandale Deutschlands weiter?". Nächster Termin wird Montag der 02.12.2013 um 20 Uhr sein.

Alle Informationen zur Veranstaltung und kostenlosen Registrierung hier:
http://www.infinus-schutzgemeinschaft.com/

Grundlegende News zum Thema INFINUS finden Sie bei KAP Rechtsanwälte unter:
www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/infinus/
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