Rund 1 ½ Jahre ist es her, dass der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest vor einer entscheidenden Weichenstellung stand. Dies endete - wie den Anlegern wohlbekannt ist - in der Auflösung des Fonds. Seit dem Mai 2012 wird der SEB Immoinvest abgewickelt und halbjährlich stellt sich für Anleger die Frage, wie viel ihres Geldes sie bei der Ausschüttung erhalten. Dennoch stellen sich Anleger auch noch viele Monate nach der Auflösungsentscheidung die Frage, ob es Alternativen zur Abwicklung gibt. Dies zeigt sich auch an den immer noch eingehenden Anfragen von Anleger des SEB Immoinvest, die sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH richten.
Auch noch Monate nach dem Aus des SEB Immoinvest gibt es Anleger mit Fragen
Dass auch noch Monate nach dem Auflösungsentscheidung Anfragen eingehen, zeigt, dass das Thema SEB Immoinvest für einige Anleger noch nicht abgehakt ist. Eine häufige Frage ist, ob es in ihrem Fall Möglichkeiten gibt, Schadensersatz zu erlangen. Um dies klären zu können, kann beispielsweise die Anlageberatung überprüft werden. So stehen den Anlegern des offenen Immobilienfonds im Fall von Beratungsfehlern Schadensersatzansprüche zu.
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klärt für Anleger, ob Beratungsfehler vorliegen und ob sich deswegen Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen. Dass es sich bei der rechtlichen Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich in der Praxis immer wieder. Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung.
Anlageberatung als Ansatzpunkt
Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfordert, dass Anleger über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Hierzu zählen insbesondere das Risiko einer Schließung und das Risiko einer Liquidation, die jedem offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen innewohnen. Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger von ihrer Bank zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden.
Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden. Es wurden bereits Klagen für Anleger verschiedener offener Immobilienfonds erfolgreich bei Gericht durchgefochten.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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