MPC Offen Flotte – Santa-R: Ist Ihr Geld weg?

MPC Offen Flotte – Santa-R: Ist Ihr Geld weg?
07.11.2013273 Mal gelesen
07.11.2013: Nach einer Mitteilung von "Fonds professionell" hat MPC für die sieben Schiffe der Santa-R-Flotte Insolvenz angemeldet!

Die Santa-R-Flotte macht seit langem Schlagzeilen. Die Anleger wurden zu mehreren Sanierungsplänen aufgefordert, aber jetzt scheint es klar zu sein: der Fonds ist pleite!

 

Mehrere tausend Anleger haben sich mit knapp 100 Mio. Euro beteiligt.

 

Die Sanierung hat - wenn überhaupt - jedenfalls nicht den Anlegern geholfen, die jetzt um ihr Geld fürchten müssen. Ein Insolvenzverwalter wird möglicherweise die an die Anleger ausgezahlten Ausschüttungen zurückfordern, wenn diese nicht durch entsprechende Gewinne unterlegt waren, was leider bei vielen Schiffs-Fonds in den letzten Jahren der Fall war.

 

Die meisten Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat inzwischen eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, daß

 

ü  die Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren

ü  unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:

 

ü  die Höhe der Vertriebskosten

ü  die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)

ü  die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon

 

Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die Sie als Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, daß für Sie als Gesellschafter des Santa-R möglicherweise gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!

 

Ihre Ansprüche drohen aber zu verjähren. Sollten Sie die Fondsbeteiligung vor mehr als 10 Jahren gezeichnet haben, sind die Ansprüche möglicherweise schon verjährt. Eile ist daher geboten!

  

Unsere Fachanwaltskanzlei ist bereits in zahlreichen Fällen gegen die Berater beauftragt. Wir beraten Sie gerne hierzu!