Ownership Tonnage II: Gehen die Schiffe unter?

Ownership Tonnage II: Gehen die Schiffe unter?
03.11.2013223 Mal gelesen
04.11.2013: Ist der Fonds auch nach der Liquiditätszuführung noch zu retten?

Aktuelle Lage des Schiffsfonds

 

Sämtliche GesellschafterInnen wurden bereits im letzten Jahr seitens der Treuhänderin, der Ownership Treuhand GmbH, darüber in Kenntnis gesetzt, dass für eines der Schiffe, die MS "MAGNUS F" Kai Freese, eine erneute Liquiditätszuführung erforderlich sei, um ein Scheitern der Gesellschaft abzuwenden. Damit drohte bereits nach dem geringen Zeitraum von lediglich 7 Jahren die Insolvenz der Gesellschaft, die bis ins Jahr 2021 fortbestehen sollte.

 

Folgen für AnlegerInnen?

 

Seit 2008 konnten die Ausschüttungen nicht in der erwarteten Höhe erfolgen. Es wurde deutlich weniger ausgeschüttet als im Prospekt angegeben.

 

Es besteht ein deutliches Mißverhältnis von Risiko und Rendite!

 

Der Zweitmarktkurs liegt unter 35 %!

 

Ein Verkauf der Beteiligung ist nur unter Inkaufnahme von hohen Verlusten möglich!

 

Hohe Vertriebskosten und ihre Folgen

 

Unglaubliche 13 % des Kommanditkapitals wurden für die Emissionskosten und damit vor allem für den Vertrieb verwendet. Hinzu kam noch das Agio von 5 %.

 

Welche Auswirkungen hatte dies?

 

Es bestand ein hohes Eigeninteresse der Berater am Verkauf und es stand weniger Kapital für das eigentliche Projekt - den Schiffserwerb - zur Verfügung!

 

Risiken - wollten Sie diese eingehen?

 

Für viele unserer Mandanten stellte sich erst jetzt heraus, welche enormen Risiken sie mit der Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip Tonnage II eingegangen ist, u.a.:

 

Totalverlustrisiko bzgl. Ihres Kapitals

Lange Laufzeit

Gefahr der Rückzahlungspflicht von erhaltenen/zukünftigen Ausschüttungen.

  

Bis auf wenige Ausnahmefälle sind bei geschlossenen Fonds die angedachten Sanierungskonzepte meistens nicht in der Lage, die Fondsgesellschaften dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten bedenken, dass spätestens ein Insolvenzverwalter die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern kann und dies in der Regel auch macht.

 

Das Risiko eines Totalverlustes ist durch die bekannt schlechte Entwicklung in greifbare Nähe gerückt.

 

Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!

 

Unsere Fachanwaltskanzlei ist bereits in zahlreichen Fällen gegen die Berater beauftragt. Wir beraten Sie gerne hierzu!